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Absenkung Garantiezins

15. August 2016

Der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen sinkt zum 1. Januar 2017 erneut. Es handelt sich um den Zinssatz, den Versicherungsunternehmen ihren Kunden maximal auf den Sparanteil im Beitrag zusagen dürfen.

Aufgrund des sinkenden Zinsniveaus an den Kapitalmärkten wurde der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen in den letzten Jahren sukzessive gesenkt. Zum Jahreswechsel wird der Höchstrechnungszins nun von 1,25 Prozent auf historisch niedrige 0,9 Prozent reduziert.

Durch die Absenkung reduzieren sich vor allem die garantierten Leistungen in der Altersvorsorge. Der Effekt tritt insbesondere bei Verträgen mit langen Laufzeiten auf. Auch der sogenannte garantierte Rentenfaktor für fondsgebundene Policen sinkt. Im Bereich der Risikoabsicherung, wie z. B. der Berufsunfähigkeitsversicherung, hat eine Zinssenkung zur Folge, dass die Beiträge steigen.

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Gerade jüngere Berufstätige, die beispielsweise die Altersvorsorge für sich regeln müssen, profitieren von einer Umsetzung noch in diesem Jahr. Wir zeigen Ihnen gerne, welche Tarife den Kriterien der Verbraucherschützer entsprechen und Ihnen in diesem Jahr noch eine Ersparnis einbringen.