Wir kümmern uns um Vollmachten

Vollmachten & Verfügungen

Ihr Service von der FORMAXX AG – Vollmachten, Verfügungen und Testamente

Erstellen Sie rechtsverbindliche Dokumente zu Ihrem Schutz.

Mit der Volljährigkeit sind wir juristisch eigenständige Personen. Eltern dürfen nicht mehr für uns entscheiden und handeln, wenn wir zeitweise oder dauerhaft nicht einwilligungsfähig sind. Selbst Ehepartner sind nicht automatisch dazu berechtigt.

Gültige Rechtsgeschäfte für volljährige Personen dürfen gem. §§ 164 ff. BGB sowie §§ 662 ff. BGB nur dann andere Personen durchführen, wenn dafür eine gültige Vollmacht vorhanden ist. Ehepartner, Verwandte und Familienangehörige sind nicht zur automatischen Vertretung berechtigt.

Relevante Situationen, in denen wir unsere Angelegenheiten nicht selbst regeln können, passieren schnell durch Unfall oder Krankheit. Ohne Vollmachten entscheiden und handeln unter Umständen Fremde für uns – zum Beispiel in den Bereichen Gesundheit, Finanzen, Behörden, Post und bei Selbstständigen sogar im Geschäft. Denn rechtlich wirksam handeln kann nur jemand für Sie, den Sie auch bevollmächtigt haben. Falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt, muss das Betreuungsgericht für einen hilflos gewordenen Menschen einen Betreuer einsetzen. Dafür sucht das Gericht zwar in der Regel einen Familienangehörigen aus, aber ein gerichtliches Verfahren mit Anhörung und ärztlichem oder psychiatrischem Gutachten erfolgt allemal. Mit einer vorliegenden Vorsorgevollmacht ersparen Sie sich das aufwendige staatliche Verfahren und das zuständige Gericht darf keinen Betreuer bestellen.

Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten besorgt werden können. (BGB, § 1896 Abs. 2, Satz 2 BGB)

Besonders wichtig sind Entscheidungen im medizinischen Bereich. Aus diesem Grund wird über die Vorsorgevollmacht hinaus eine Patientenverfügung benötigt. Mit dieser können Sie verfügen, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Fall unheilbarer Krankheit wünschen. Eine solche Verfügung richtet sich immer an den behandelnden Arzt sowie an eine Person, die Ihre Wünsche in Bezug auf die ärztliche Behandlung durchsetzen soll.

Das Fazit:

Juristen empfehlen Personen ab 18 Jahren, eine Gesamtvollmacht mit Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht fertigen zu lassen. Sind Sie selbstständig oder freiberuflich tätig, sollte als wichtiger Baustein zusätzlich eine Unternehmervollmacht integriert sein.

Die FORMAXX bietet hierfür eine kostengünstige und ganzheitliche Lösung aus einer spezialisierten Hand:
Wir bringen Mandant und Anwalt zusammen. Unser Kooperationspartner beauftragt für Sie Rechtsanwaltskanzleien mit der Erstellung Ihrer Patienten- und Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten, Unternehmervollmachten und Sorgerechtsverfügungen.

Das Ergebnis:

Von Rechtsanwälten erstellte und geprüfte, verbindliche Vollmachten nach Ihren persönlichen Vorstellungen. Sprechen Sie uns an – wir informieren Sie gerne und kostenfrei über die Möglichkeiten – auch online. Über einen Link zum Vollmachten-Portal erhalten Sie im Anschluss an unser Gespräch einen Zugang zu allen relevanten Informationen und Fragestellungen.

Nehmen Sie Kontakt mit unseren Vollmacht- und Verfügungsspezialisten auf!