Wir kümmern uns um Krankenversicherung

Krankenversicherung

Krankenversicherung

Gesundheitsschutz durch Pflicht- und Zusatzversicherung.

Deutschland verfügt im Bereich der Krankenversicherung über ein sehr gutes, weltweit als vorbildlich erachtetes System. Für alle Menschen mit Wohnsitz in Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht unabhängig vom System der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Etwa 88 % der Bevölkerung sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert.

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Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Gleiches Versorgungsrecht für alle.

Alle gesetzlich Versicherten Bundesbürger haben den gleichen Versorgungsanspruch, wenn sie krank werden oder sich verletzen – unabhängig davon, wie viel sie jeden Monat in ihre Versicherung einzahlen. Die Höhe der Beiträge richtet sich allein nach ihrem Einkommen. Nach dem „Solidaritätsprinzip“ der GKV zahlen also gut Verdienende mehr ein als Ärmere, Gesunde gleich viel wie Kranke. Auf diese Weise tragen alle Versicherten gemeinsam das persönliche Risiko des Verdienstausfalls und die Kosten der medizinischen Versorgung im Krankheitsfall.

Der Gesamtbeitrag setzt sich aus drei Beitragssätzen zusammen:

  1. Allgemeiner Beitragssatz
  2. Kassenindividueller Zusatzbeitrag
  3. Allgemeiner Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung

 

Ehegatten, die nicht berufstätig sind oder unter einer bestimmten Einkommensgrenze bleiben, und Kinder sind über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert.

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist das Streichen von Leistungen grundsätzlich immer möglich.

Private Krankenversicherung (PKV)

Individuell gestaltbar.

Privat versichern dürfen sich nur Beamte, Selbstständige oder Studenten sowie Angestellte, die mit ihrem Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Dabei bezahlt jede versicherte Person einen individuellen Beitrag in Abhängigkeit des Alters, des Gesundheitszustandes sowie des gewählten Versicherungsschutzes. Für die Berechnung des Beitrags der sozialen Pflegeversicherung ist neben dem Alter der Gesundheitszustand maßgeblich. In der privaten Krankenversicherung besteht kein Annahmezwang analog zum gesetzlichen System.

Versicherte können in der PKV ihre Leistungen individuell zusammenstellen. Außerdem sind Leistungen, die einmal vereinbart sind, garantiert und jede versicherte Person muss einen individuellen Beitrag bezahlen.

Zusatzversicherungen

Flexibel Sicherheit ergänzen.

Im Bereich der Krankenversicherung gibt es eine Vielzahl von Zusatzversicherungen, durch deren Abschluss Sie einerseits etwaige Leistungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung verkleinern können. Bekannteste Beispiele sind Zahnzusatzversicherungen und das Krankentagegeld. Andererseits können Sie hochwertige Zusatzleistungen ergänzen, wie bspw. privatärztliche Versorgung und die Unterbringung in 1- oder 2-Bettzimmer bei stationären Aufenthalten.

Eine der Voraussetzungen für den Wechsel in die private Krankenversicherung ist der Gesundheitszustand. Gerade in jungen Lebensjahren ist der Gesundheitszustand in der Regel besser als mit zunehmendem Alter. Daher kann man sich durch den Abschluss eines sogenannten Optionstarifes seinen aktuellen Gesundheitszustand konservieren und sich dadurch die Möglichkeit eines späteren Wechsels in die private Krankenversicherung sichern.