FORMAXX Blog – Aktuelles zu Themen der Finanzberatung

Neuerungen in 2017

17. Februar 2017

Ein neues Jahr bringt auch immer einige finanzielle Neuerungen mit sich, die sich z.B. aus Gesetzesänderungen ergeben. Über einiges haben wir im Laufe des letzten Jahres bereits ausführlich berichtet. Heute liefern wir noch einmal einen Überblick, was am 01.01.2017 teurer wurde und von welchen Neuerungen Sie künftig profitieren können:

Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der maximale Anteil des Bruttolohns, der bei der Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt wird. Für den darüber hinausgehenden Betrag müssen keine Rentenabgaben gezahlt werden. In diesem Jahr steigt die Grenze auf 76.200 Euro für die alten bzw. 68.400 Euro für die neuen Bundesländer.

Förderung der betrieblichen Altersvorsorge steigt

Mit der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich gleichzeitig der Teil des Gehalts, den Arbeitgeber ohne Abzug von Steuern oder Sozialabgaben in Direktversicherungen oder Pensionskassen bzw. -fonds für ihre Mitarbeiter einzahlen können. Der Höchstbetrag steigt von 2.976 Euro auf 3.048 Euro pro Jahr.

Rürup-Rente besser absetzbar

Die Ausgaben für eine Basis-Rente, die sogenannte „Rürup-Rente“, können auch 2017 mit nochmals verbesserten Konditionen als Sonderausgaben in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Der steuerliche Höchstbetrag zur Basis-Rente steigt um 595 Euro auf 23.362 Euro. Gleichzeitig wächst der absetzbare Anteil der eingezahlten Beiträge auf 84 Prozent (vorher 82 Prozent). Somit sind 2017 maximal 19.624 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig – für gemeinsam veranlagte Ehegatten entsprechend 39.248 Euro.

Die Flexi-Rente kommt

Schon seit dem 1. Januar 2017 können Arbeitnehmer dank des Flexi-Rentengesetzes zwischen 63 und 67 Jahren ihren Übergang in die Rente individuell gestalten. Dabei sollen Teilzeitarbeit und Teilrentenbezug besser kombinierbar sein. Vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze lässt sich so unter anderem eine Teilzeitarbeit durch eine Teilrente leichter als bisher ergänzen.

Garantiezins sinkt

Seit dem 1. Januar 2017 dürfen Lebens- und Rentenversicherungen nur noch einen Garantiezins von 0,9 Prozent bieten. Der Gesetzgeber hat den sogenannten Höchstrechnungszins damit wiederum abgesenkt, diesmal um 0,35 Prozentpunkte. Lesen Sie dazu auch unseren ausführlichen Artikel Auswirkungen der Garantiezinssenkung.

Neue Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung

Die häufigste Krankenversicherungsart in Deutschland ist nach wie vor die gesetzliche Versicherung. Ihr monatlicher Beitrag bemisst sich nach dem Bruttolohn. Auch hierfür existiert eine Beitragsbemessungsgrenze, die bislang bei 50.850 Euro lag. Ab dem 1. Januar 2017 beträgt der maximal berücksichtigte Bruttolohn 52.200 Euro. Wer Einkommen über dieser Grenze hat, zahlt also künftig etwas mehr für seine Krankenversicherung.

Erhöhung der Pflichtgrenze Krankenversicherung

Ab einem Jahreseinkommen von 57.600 Euro können Arbeitnehmer nun von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Bis zum 31.12.2016 lag diese Grenze noch bei brutto 56.250 Euro. Somit wurde die Hürde nun etwas höher gesteckt.

Neue Pflegereform

Mit dem Anbruch des neuen Jahres begann auch ein neuer Abschnitt bei dem Thema Pflege. Der Gesetzgeber hat eine weitreichende Pflegereform beschlossen. Patienten werden nun nicht mehr in drei Pflegestufen sondern in fünf Pflegegraden eingestuft. Auch das Bewertungsverfahren hat sich verändert. Bereits pflegebedürftige Versicherte haben allerdings Bestandsschutz und erhalten anstatt ihrer alten Pflegestufe einen mindestens um eine Ebene höheren Pflegegrad. Durch die Reform erhöht sich auch das maximale Pflegegeld: In der ambulanten Pflege wurden bisher monatlich 728 Euro in der Pflegestufe 3 gezahlt. Patienten des gleichwertigen Pflegegrades 5 erhalten jetzt 901 Euro. Bei vollstationärer Versorgung wurden bisher 1.995 Euro für Härtefälle in der Pflegestufe 3 gezahlt, im Pflegegrad 5 erhöht sich dieser Betrag jetzt auf 2.005 Euro.

Höhere Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung

Die Pflegereform bringt Kosten von rund 2,5 Mrd. Euro jährlich mit sich. Zur Finanzierung werden unter anderem auch die Beiträge zur Pflegeversicherung leicht erhöht. Gesetzlich Versicherte zahlen nunmehr 2,55 Prozent statt wie bisher 2,35 Prozent (bei Kinderlosen 2,8 Prozent statt 2,6 Prozent).

Mehr Kindergeld

In den kommenden beiden Jahren wird das monatliche Kindergeld jeweils um zwei Euro angehoben. Für das erste und zweite Kind erhalten Eltern ab 2017 zunächst 192 Euro. Ab 2018 beträgt das Kindergeld dann 194 Euro monatlich. Für das dritte Kind erhöht sich der Betrag entsprechend auf 198 Euro und 2018 auf 200 Euro. Für weitere Kinder zahlt die Familienkasse ab 2017 monatlich 223 Euro, im darauffolgenden Jahr schließlich 225 Euro.

Mindestlohn steigt

Seit dem 1. Januar erhalten Arbeitnehmer mindestens 8,84 Euro gesetzlichen Mindestlohn. Vorher betrug der mindestens zu zahlende Stundenlohn noch 8,50 Euro brutto. Für einen auf Mindestlohn-Basis Beschäftigten in Vollzeit bedeutet dies ein monatliches Plus von ca. 55 Euro brutto. Weitere Pläne für 2017 beinhalten die Anhebung des Mindestlohns auf 9 Euro.