FORMAXX Blog – Aktuelles zu Themen der Finanzberatung

Neues Jahr, neue Zahlen

7. Januar 2016

Pünktlich zum Jahreswechsel sind wieder einige Gesetzesänderungen und Neuregelungen in Kraft getreten, einige weitere folgen in den kommenden Monaten. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen:

Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze ist in der gesetzlichen Sozialversicherung eine Einkommensgrenze, die den Höchstbeitrag festlegt. Einkommen über dieser Grenze bleiben beitragsfrei, für das Einkommen unterhalb der Schwelle gilt hingegen der jeweilige prozentuale Beitragssatz.
Der Gesetzgeber legt diese Grenze jedes Jahr neu fest. 2016 ist sie auf 74.400 Euro im Westen und auf 64.800 Euro im Osten angestiegen. Direkte Auswirkungen hat die Anhebung auf die betriebliche Altersversorgung. Der geförderte Höchstbetrag erhöht sich auf 248 Euro pro Monat (2.976 Euro p.a.).

Basis-Rente: Sonderausgabenabzug steigt um zwei Prozentpunkte

Aufwendungen für eine Basisrente können gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Der maximale Förderrahmen der Basisrente wird jährlich angehoben. Seit dem 1. Januar 2016 liegt dieser bei 22.766 Euro. Hinzuzufügen sei jedoch, dass diese Maximalbeträge erst ab 2025 vollständig in Kraft treten. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung, wobei der Sonderausgabenabzug jährlich um zwei Prozentpunkte steigt. Ab diesem Jahr können aber schon 82 % der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Das sind somit maximal 18.668 Euro.

Beitragsbemessungsgrenze und PKV-Versicherungspflichtgrenze steigen

Der maximale Bruttolohnbeitrag, welcher bei der Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt wird, steigt mit der alljährlichen Anpassung von 49.500 Euro auf 50.850 Euro. Wird von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung gewechselt, so gilt seit Jahresbeginn für Angestellte eine Versicherungspflichtgrenze von 56.250 Euro Jahreseinkommen. Oberhalb dieser Grenze besteht Wahlfreiheit zwischen beiden Systemen.

Anstieg des Beitragssatzes GKV

Laut dem Schätzerkreis des Bundesversicherungsamtes wird der durchschnittliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wahrscheinlich um 0,2 Prozentpunkte auf 15,7 % ansteigen. Zuletzt wurde der Beitragssatz Anfang 2015 auf 14,6 % gesenkt und ein schwankender Zusatzbeitrag von 0,9 % festgelegt. Dieser kann je nach Kasse auf 1,1 % steigen. Der Beitrag kann, sofern es deren Finanzlage erfordert, von jeder Kasse individuell erhoben werden.

Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes

Zwar tritt das zweite Pflegestärkungsgesetz erst in 2017 in Kraft, dennoch gibt es schon einige Neuerungen, die unbedingt beachtet werden sollten:

  • Übergangspflege
    Patienten, die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind, haben nach einer Krankenhausbehandlung Anspruch auf Übergangspflege.
  • Rehabilitation
    Pflegebedürftige sollen einen besseren Zugang zu Rehabilitations-Maßnahmen bekommen. Dazu müssen medizinische Dienste mit Hilfe von Begutachtungsbesuchen auch den Rehabilitationsbedarf klären.
  • Beratung
    Pflegende Angehörige haben ab 2016 einen Anspruch auf Pflegeberatung. Voraussetzung ist, dass die zu pflegende Person zustimmt. Auf Wunsch kann diese Beratung am Wohnort der pflegebedürftigen Person stattfinden.
  • Versorgung
    Durch das Hospiz- und Palliativgesetz soll die Versorgung von sterbenden Pflegeheimbewohnern verbessert werden. Die Pflegeheime werden zur Zusammenarbeit mit ambulanten Hospiz-Diensten verpflichtet sein.

Änderungen beim Freistellungsauftrag

Durch die Änderung des § 45d EStG sind Freistellungsaufträge ohne gültige Steueridentifikationsnummer seit Jahresbeginn nicht mehr wirksam. Wichtig hierbei ist die Prüfung älterer Freistellungsaufträge. Liegt dem zuständigen Institut die Steueridentifikationsnummer jetzt nicht vor, darf es den eingerichteten Freistellungsauftrag nicht mehr berücksichtigen und muss bei Kapitalerträgen die Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag einbehalten. Sollte dies passieren, können die Betroffenen ihre zu viel gezahlten Steuern nur über die Lohnsteuererklärung zurückfordern.

Nachrüstpflicht für Rauchmelder in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt

Seit 1. Januar 2016 müssen in allen bestehenden Gebäuden Rauchmelder installiert sein. In Neubauten gehören Rauchwarner in den meisten Bundesländern schon seit einigen Jahren zur Grundausstattung. Für die korrekte Installation sind die Eigentümer verantwortlich. Ordnungswidrig handelt, wer sich dauerhaft gegen die Nachrüstpflicht wehrt und dieser nicht nachkommt.

Kontonummer und Bankleitzahl entfallen

Aufgrund des einheitlich geltenden Zahlungssystems für Europa (SEPA), können Verbraucher nur noch bis Anfang Februar ihre Bankleitzahl und Kontonummer für Überweisungen verwenden. Ab dem 01. Februar 2016 gilt ausschließlich die International Bank Account Number (IBAN). Zeitgleich entfällt die Angabe des Business Identifier Code (BIC) auch für Zahlungen ins Ausland.

Jeder EU-Bürger bekommt ein Girokonto

Oftmals bekommen Menschen ohne festen Wohnsitz, nur schwer Zugang zu einem eigenen Konto. Dies schließt sie wiederum von ganz alltäglichen Vorgängen aus. Ab 2016 ist jeder EU-Bürger dazu berechtigt, sich ein eigenes Konto einzurichten. Bisher konnten 25 bis 30 Mio. Bürger in Europa kein Konto eröffnen, obwohl sie es wollten.

Mehr Kindergeld

Pünktlich zum Jahreswechsel steigt das Kindergeld um 2 Euro pro Monat an. Zeitgleich steigt der Kinderfreibetrag für Einkommensteuerzahler um 96 Euro auf 4608 Euro (2304 Euro je Elternteil) an. Auch der Kinderzuschlag, den erwerbstätige Eltern mit geringen finanziellen Möglichkeiten erhalten können, steigt ab dem 1. Juli 2016 um 20 Euro auf maximal 160 Euro je Monat.

Mehr BAföG

Ab dem Wintersemester 2016/17 sollen die Bedarfssätze um 7 % ansteigen. Der maximale Fördersatz steigt somit auf 735 Euro an. Studenten sollen zudem 450 Eurp statt wie bisher 400 Euro im Monat verdienen dürfen. Der Wohnzuschuss steigt von 224 Euro auf 250 Euro – allerdings nur, wenn der Betroffene nicht mehr bei den Eltern lebt. Die Vermögensfreibeträge, die ein Student beim BAföG-Antrag nachweisen muss, belaufen sich derzeit auf 5.200 Euro und sollen künftig auf 7.500 Euro ansteigen. Geplant ist zudem ein Kinderzuschuss von 130 Euro für jedes Kind. Eine weitere gute Nachricht ist: die Lücke zwischen Bachelor- und Masterstudium wird geschlossen. Bisher erhielten Studenten während dieser Zeit keine BAföG-Unterstützung.

Mietpreisbremse tritt in Kraft

In Bundesländern wie Berlin, Hamburg oder Nordrhein-Westfalen gab es die Mietpreisbremse schon. Kurz vor dem Jahreswechsel wurde diese auch für weitere Bundesländer wie Bremen und Schleswig-Holstein eingeführt. Die Folge einer Mietpreisbremse ist die Deckelung der Preise für Wohnraum. Zudem soll das Wohnungsangebot weiter ausgebaut werden.

Mehr Geld für Rentner

Voraussichtlich können sich Rentner auf eine Rentenerhöhung ab Mitte 2016 freuen. Die Bundesregierung erwartet eine Anhebung um 4,3 % im Westen und um 5,0 % im Osten. Endgültige Zahlen folgen jedoch erst in Kürze.

Erneuter Anstieg des Preises für Standardbriefe

Die Deutsche Post hat den Preis für Standardbriefe zum 1. Januar 2016 um 8 Cent auf 70 Cent erhöht. Dieser Wert soll, anders als bisher, nun drei Jahre Bestand haben. Zudem werden auch die Sendungen ins Ausland teurer. Internationale Standardbriefe und Postkarten kosten jetzt 90 Cent. Weitere Preisanhebungen werden bei Großbriefen (3,70 Euro), Einschreiben (2,50 Euro) und wertvollen Sendungen (4,30 Euro) fällig. Wie bei den letzten Portoerhöhungen bietet die Post Ergänzungsmarken (8 Cent) an. Somit verfallen bereits gekaufte Marken nicht.

Günstigeres Telefonieren und Internet-Nutzung im EU-Ausland

Ab dem 30. April 2016 wird das Telefonieren und Surfen für EU-Bürger erneut billiger. Die Preisobergrenzen von maximal 19 Cent pro Anruf, 6 Cent pro SMS und 20 Cent pro Megabyte Daten (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer) werden von Höchstaufschlägen abgelöst. Telefonate aus dem EU-Ausland nach Deutschland dürfen dann nur noch 5 Cent pro Minute zusätzlich zum Inlandspreis kosten, SMS 2 Cent und für jedes Megabyte Datenvolumen beim Surfen dürfen die Firmen höchstens 5 Cent mehr berechnen (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer).