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Arbeitgeber: Attraktiver durch betriebliche Altersvorsorge

11. August 2017

Das größte Kapital kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMUs) sind qualifizierte und motivierte Mitarbeiter, die sich mit ihrem Arbeitgeber identifizieren. Fehlt diese emotionale Verbindung, kann sich das spürbar negativ auf das Betriebsergebnis und die Zukunftsperspektiven auswirken. Unternehmen sind deshalb, auch angesichts des immer deutlicher werdenden Fachkräftemangels, dazu aufgefordert, attraktive Bindungsinstrumente für ihre Mitarbeiter zu installieren oder bereits bestehende zu optimieren. Ein Instrument, das qualifizierten Bewerbern und Arbeitnehmern einen deutlichen Vorteil verschafft und dadurch auch die Arbeitgeber profitieren lässt, ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV).

Wichtiges Instrument zur Personalentwicklung

Für Arbeitnehmer bietet ein Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge offensichtliche Vorteile: Sie sparen mit einer sogenannten „Entgeltumwandlung“ direkt aus dem Bruttogehalt, wodurch sich ihre Steuer- und Sozialabgaben reduzieren. Zudem beteiligt sich daran oft der Arbeitgeber mit einem Zuschuss in Höhe der von ihm eingesparten Sozialversicherungsbeiträge. Mit diesem Modell können Arbeitnehmer zusammen mit ihrem Arbeitgeber ihre Altersvorsorge ausbauen. Der Arbeitgeber hingegen profitiert durch die damit gestiegene Attraktivität seiner Stellenangebote.

Vorteile werden oft noch nicht genutzt

Trotz dieser Vorteile besteht gerade bei KMUs noch großer Handlungsbedarf: Denn mehr als 70 Prozent der Arbeitnehmer nutzen bislang noch nicht die Vorteile einer bAV. Dabei haben sie einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge über einen vom Arbeitgeber ausgewählten „Durchführungsweg“. Unternehmen wären daher gut beraten, ihrer Belegschaft aktiv ein Angebot zu unterbreiten. Denn für immer mehr Arbeitnehmer spielen bei der Wahl eines attraktiven Arbeitgebers neben dem Gehalt noch weitere Faktoren eine entscheidende Rolle.

Die bAV ist deshalb eine große Chance für Arbeitgeber, qualifizierte Bewerber von ihren leistungsfähigen Vorsorgekonzepten zu überzeugen und als Fachkräfte für ihr Unternehmen zu gewinnen. Dabei stehen mehrere Durchführungswege zur Verfügung, die jeweilige Eignung richtet sich nach der Unternehmensgröße, Branche und dem selektierten Mitarbeiterkreis. Im Mittelpunkt steht dabei immer die aktuelle Ausgangssituation des Unternehmens: Möchte ein großer Arbeitgeber mehrere Durchführungswege kombinieren, um sein Betriebsrentenangebot zu erweitern? Oder sucht ein kleineres Unternehmen eine bewährte und in der Verwaltung wenig aufwändige Lösung?

Das richtige Modell auswählen

Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die gewählte bAV nicht mit zusätzlichen Bausteinen und Opti­onen „überfrachtet“ ist. Leider sind solche Modelle meist unübersichtlich gestaltet, was deren Annahme durch die Mit­arbeiter hemmt und die Verwaltung für den Arbeitgeber aufwändig macht.

Zu den gesuchten Fachkräften gehören auch studentische „Minijobber“, deren Einkünfte jedoch gesetzlich begrenzt sind. Trotzdem möchten sich viele gerne eine eigene Altersvorsorge aufbauen, können sich diese aber nicht leisten. Die „Minijob-Rente“ kann hierbei Abhilfe schaffen und für mehr Motivation und Produktivität ohne Nachteile auf beiden Seiten sorgen