Firmenberatung – Unternehmerfamilien

Unternehmerfamilien

Verfügungen und Vollmachten:

Selbstbestimmt im Unternehmen

Selbstständige und Unternehmer haben besondere Herausforderungen, wenn sie durch Unfall oder Krankheit nicht mehr selbstbestimmt handeln können. Oft leidet dann das Geschäft. Rechnungen können nicht bezahlt, Aufträge nicht bearbeitet, Außenstände nicht eingetrieben werden. Das kann bei Freiberuflern und Selbstständigen bis zur Insolvenz gehen.

Auch Gesellschafter können im Fall der Fälle ihre Anteile in Gesellschafterversammlungen nicht nach Wunsch vertreten lassen. Das macht ohne Vollmacht ein vom Gericht eingesetzter Betreuer. Die Lösung ist eine Unternehmervollmacht. Ein von Ihnen bestimmter Bevollmächtigter kann im Unternehmen agieren und Ihre Gesellschafteranteile vertreten, wenn Sie nicht in der Lage dazu sind.

Wer ist Ihr Prokurist?

Deshalb ist ein rechtlicher Vertreter im Unternehmen unerlässlich

Zunächst die Fakten: Als Unternehmer braucht man eine Vertretung. Das ist soweit jedem klar. Dass ohne Vertretungsregelung jedoch die Existenzen auf dem Spiel stehen, ist leider nicht jedem bewusst.

Sind Sie „vertretbar“?

Sie als Unternehmer sind es gewohnt, Ihre Entscheidungen selbst zu treffen. Aber gehen wir die folgenden Situationen mal im Kopf durch: Wer darf, außer dem Firmeninhaber, Verträge und Aufträge unterschreiben? Wer darf Rechnungen stellen? Wer darf ausstehende Beträge einfordern? Wer darf Personal einstellen? Wer darf die Probezeit von Mitarbeitern verlängern oder in dieser kündigen, wenn zu dieser Zeit der Chef ausfällt? Wer darf Kooperationsverträge eingehen? Ohne Prokurist, im Handelsregister eingetragen, oder ohne Unternehmervollmacht, geht quasi nichts.

Auch im Privatleben braucht man einen „Prokuristen“. Das Gesetz regelt klar, dass Ehegatten nicht automatisch vertretungsberechtigt sind. Man muss „seinen“ Prokuristen schriftlich im Vorfeld benennen, wenn man nicht möchte, dass im schlimmsten Fall Fremde über das Privat- und Geschäftsleben entscheiden. Beide Bereiche können Sie entlasten, indem Sie juristische „Dinge“ frühzeitig und in aller Ruhe selbstbestimmt regeln.

Denn: Nicht nur Ihre Existenz als Unternehmer steht auf dem Spiel, sondern im schlimmsten Fall auch die Ihrer Familie und/oder Mitarbeiter.

Sind Sie unabkömmlich?

Das Problem bei Einzelselbständigen und Ein-Personen-GmbHs ist ähnlich. Hier ist aus Erfahrung meist wenig geregelt und Mitarbeiter, die zumindest zeitweise für Teilbereiche einspringen könnten, sind nicht vorhanden. Zeit für Regelungen wie Unternehmervollmacht oder Notfall-Ordner hat man nicht. Man muss ja selbst und ständig arbeiten.

Woran sollten Sie noch denken?

Spielen wir das Gedankenspiel weiter: Wo sind Notfallkontakte hinterlegt? Und wo Notfalldokumente? Wo Verträge? Zugänge und Passwörter?

Uns ist im Alltag oft nicht bewusst, wie schwer es eine andere Person hat, sich einfach nur z. B. in Online-Portale einzuloggen. Oder das Handy zu entsperren, wenn der PIN nirgends hinterlegt ist.

Die Lösung? Nehmen Sie sich Zeit dafür.

Sie wollen es gleich anpacken und dafür sorgen, dass Geschäftspartner sowie Angestellte weiter in Ihrem Sinne agieren können? Und vor allem – dass Ihre Familie entlastet ist?

Wir unterstützen Sie gerne dabei!

Versorgung von Unternehmern (Geschäftsführende Gesellschafter) und Ihren Angehörigen

Die betriebliche Altersversorgung mitarbeitender, naher Familienangehöriger:

Häufig arbeiten in kleineren und mittleren Unternehmen nahe Familienangehörige des Unter-nehmers mit. Das hat den Vorteil, dass meist bereits ein gutes Vertrauensverhältnis besteht und Kosten gespart werden können. Die Praxis: Schlosser Helmut G. hat vor rund acht Jahren die kleine Schlosserei von seinem Vater übernommen. Seine Kunden schätzen sein handwerkliches Können, seine Kreativität und seine Zuverlässigkeit. Aufgrund dessen ist das kleine Unternehmen inzwischen stark gewachsen und beschäftigt vier Angestellte, einen Auszubildenden und seine Ehefrau Susanne.  Sie ist im Betrieb überall dort zu finden, wo Arbeit anfällt. Ihr eigenes Gehalt ist Susanne G. dabei nicht so wichtig, da das Ehepaar doch gemeinsam wirtschaftet. Ein Beispiel von vielen, denn so wie das Familienunternehmen G. sind viele Kleinst-, Klein- und Mittelstandsbetriebe in Deutschland aufgestellt. Ob Handel, Handwerk, Gastronomie, Arztpraxen, Steuerberater, Rechtsanwälte oder Dienstleistungen – in vielen mittelständischen Unternehmen sind die Ehegatten des Betriebsinhabers aktiv. Ohne den starken Einsatz der Unternehmer-Ehegatten könnten viele dieser Firmen oft nicht dauerhaft überleben. Als „gute Seele“ der Firma betreuen sie die Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter. Sie halten ihrem Partner in vielen großen und kleinen organisatorischen Dingen für das Kerngeschäft den Rücken frei. Ihre eigenen Interessen werden jedoch häufig zugunsten des gemeinsamen Unternehmens vernachlässigt. So auch in Fragen der eigenen Altersversorgung.

Mitarbeitende Familienangehörige:

Daher gehen wir auch auf diese Personengruppe ein, die in Sachen Versorgungsaufbau oftmals hinten herunterfallen. Dazu zählen nicht nur die Ehegatten, sondern auch nahe Angehörige, bei denen regelmäßig ein Interessengleichklang mit dem Inhaber der Firma besteht. Unter nahe Angehörige werden i. d. R. Eltern, minderjährige und volljährige Kinder sowie Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz gemeint. Schwiegereltern, Geschwister und Lebensgefährten zählen nicht dazu.

Für die steuerliche Anerkennung von Versorgungszusagen an einen mitarbeitenden nahen Familienangehörigen muss immer ein steuerlich anerkanntes Arbeitsverhältnis (in Voll- oder Teilzeit) nachgewiesen werden. Das Arbeitsverhältnis muss tatsächlich „gelebt“ werden und darf nicht nur pro forma auf dem Papier bestehen.

Liegt der Tätigkeit eines mitarbeitenden nahen Familienangehörigen ein sozialversicherungs-pflichtiges, entgeltliches Beschäftigungsverhältnis zugrunde (und nicht nur eine familienhafte  Mithilfe) so können die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung zugunsten einer eigenen, kapitalgedeckten Altersversorgung genutzt werden. Dazu ist zwischen den Finanzierungsformen Entgeltumwandlung und Arbeitgeberfinanzierung zu unterscheiden.

Mögliche Vorteile für mitarbeitende Ehegatten und andere nahe Familienangehörige:

  • Angehöriger erhält einen eigenen, kapitalgedeckten Versorgungsanspruch für das Alter
  • In der Ansparphase sind Beiträge zur Entgeltumwandlung bis 8 % BBG RV (West) steuer- und bis zu 4 % der BBG RV (West) sozialversicherungsfrei
  • Angesammeltes Vermögen ist gesetzlich geschützt (gesetzliche Unverfallbarkeit; Verwertungsverbot nach § 2 Abs. 2 BetrAVG)
  • Keine Anrechnung im Rahmen der Grundsicherung (Hartz IV)
  • Hoher Insolvenzschutz bei Insolvenz des Arbeitgebers (PSV-geschützt nach BetrAVG bzw. Bezugsberechtigung bei Direktversicherung)​

Vorteile für das Unternehmen:

  • Beiträge zur bAV sind Betriebsausgabe
  • Bis zu 80 % der Betriebsausgaben bleiben in der Familie

Welche der Finanzierungsformen für Sie die geeignetste ist, finden wir gemeinsam heraus.Wir unterstützen Sie gerne dabei.

 

Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführer:

Lösungen für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Charakteristisch für den Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) ist seine Doppelfunktion als Angestellter und Unternehmer: Als Gesellschafter trifft er wichtige unternehmerische Entscheidungen, zugleich ist er bei der GmbH angestellt und führt deren Geschäfte.

In dieser Schlüsselposition ist eine gute Vorsorge besonders wichtig, um im Fall der Fälle oder beim Übergang in den Ruhestand nicht nur sich selbst und die Familie, sondern auch das Unternehmen und die Mitarbeiter abzusichern.

Aufgrund der zumeist nicht vorhandenen gesetzlichen Absicherung ist der Versorgungsbedarf entsprechend hoch. Für eine bedarfsgerechte GGF-Versorgung hat sich in der Praxis das Zwei-Stufen-Modell bewährt.

Der GGF hat das besondere Privileg, eine Altersversorgung über die GmbH aufbauen zu können und dabei von den steuerlichen Vorteilen der bAV zu profitieren. Aufgrund seiner Doppelfunktion kann er zudem die Ausgestaltung der Versorgung maßgeblich beeinflussen. Dies bedingt spezielle Regeln – beispielsweise im Arbeits- und Steuerrecht – die es zu beachten gilt.

Eine fundierte Beratung ist deshalb essenziell. Wir und unsere Partner unterstützen Sie dabei – unter anderem mit speziell auf diese Zielgruppe ausgerichteten Dienstleistungen.