FORMAXX Blog – Aktuelles zu Themen der Finanzberatung

Vorsorge mit Vollmacht

15. August 2016

Was passiert mit einem Menschen, der selbst keine Entscheidung mehr treffen kann? Wer entscheidet dann über seine Gesundheit, Vermögen und Alltag? Mindestens 90 Prozent der Deutschen würden auf den Ehepartner, Eltern oder Familienangehörige tippen – und genau hier liegen sie falsch. Tritt der Fall ein, dass ein Volljähriger aufgrund von Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten nicht alleine handhaben kann, so bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer.

Familienangehörige oder Ehepartner sind also nicht automatisch zur Vertretung berechtigt. Bestellt das Gericht dann einen fremden Betreuer, entscheidet der über Gesundheitsfragen und Vermögenswerte. Zum Beispiel steht gespartes Geld der Familie nicht, wie es die Situation erfordert, zur Verfügung.
Einem solchen Szenario können Sie mit einer Vollmacht vorbeugen. So bleiben Sie selbstbestimmt und entscheiden zusammen mit dem Bevollmächtigten über aufkommende Angelegenheiten bzw. Fragen. Sollten Sie keine Entscheidungen mehr treffen können, entscheidet der Bevollmächtigte. Weder einem Betreuer noch dem Gericht wird Rechenschaft geschuldet.

Vollmachten lassen sich bei Rechtsanwälten oder Notaren verfassen. Je nach Umfang fallen hierbei Honorare im drei- bis vierstelligen Bereich an. Daneben sind im Internet günstigere Vollmachten zum Selbstausfüllen erhältlich. Diese müssen rechtssicher formuliert sein, damit sie im Notfall auch wirklich das bewirken, was Sie damit beabsichtigt haben. Die Rechtssicherheit kann jedoch wiederum nur ein Anwalt beurteilen. Beiden Lösungen gemein ist, dass sie sich nicht an rechtliche Veränderungen anpassen.

Um unsere Kunden umfassend zu schützen, bieten wir mit einem Partnerunternehmen eine sichere und preiswerte Möglichkeit, alle erforderlichen Vollmachten in einem Schritt zu erledigen. Auf Wunsch werden die Vollmachten regelmäßig auf Ihre individuelle Situation und gesetzliche Änderungen überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Wenn dieses Thema für Sie grundsätzlich noch nicht geklärt ist, finden Sie weitere Details in unserem Infoblatt (PDF, 500kb). Konkrete Fragen beantworten wir gerne im direkten Gespräch.