FORMAXX AG Juristenberatung - Absicherung Header

Absicherung

Absicherung betrifft jeden

Je früher desto besser

Unsere unabhängigen Juristenspezialisten analysieren und filtern aus den am Markt zur Verfügung stehenden relevanten Tarifen diejenigen heraus, die empfehlenswert sind – und das objektiv, unabhängig und nach Verbraucherschutzkriterien. Unsere Produktempfehlungen erhalten dann unser eigenständiges Prüfsiegel, das die Eignung auf einen Blick sichtbar macht. Und das Beste: Wichtige Absicherungen müssen nicht immer teuer sein.

Krankenversicherung

In Deutschland gibt es zwei Systeme: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV).

Juristen wählen häufig das private System. Das hat verschiedene Gründe:

Für Beamte hat der Staat die private Beihilferestkostenabsicherung bereits vorgesehen und auch Selbstständige, egal ob als Freiberufliche, Notare oder Partner in Kanzleien, sind meist hier zu finden, da sie keinen Arbeitgeber haben, der die Hälfte der Beiträge übernimmt und somit die PKV einen deutlichen wirtschaftlichen Vorteil, die Möglichkeit von Beitragsrückerstattungen und höhere Qualität bietet.

Ein besonderer Grund bei Einzahlern in eines der juristischen Versorgungswerke ist die hohe Sozialabgabenlast für gesetzlich Versicherte im Ruhestand. Während Einzahler in die gesetzliche Rentenversicherung Krankenversicherungsbeiträge „nur“ auf Ihre Rentenbezüge leisten müssen, sind Versorgungswerkmitglieder verpflichtet, diese auf alle Einnahmearten bis zum Höchstsatz an die GKV abzuführen. Da unsere juristischen Mandanten in der Regel hohe Einkünfte durch Kapitalerträge und Mieten zu erwarten haben, ist ein fixer Beitrag in der PKV oft auch im Alter wirtschaftlicher. Wir empfehlen die gesamte Thematik einmal gründlich zu durchdenken und unter Berücksichtigung aller Informationen die passende Entscheidung zu treffen.

Leider können nur gesunde Menschen dem privaten System beitreten. Es gibt hier keinen Kontrahierungszwang. Deswegen sichern sich viele Juristen bereits im Referendariat ihren Gesundheitszustand mit einem sogenannten Optionstarif, um sicherzustellen, dass der Eintritt in das private System möglich ist und preisgünstig bleibt.

Berufshaftpflicht

Das Bundesverfassungsgericht empfiehlt, dass sich jeder Anwalt und jede Anwältin eine eigene Absicherung zulegen sollte. Hierdurch werden Lücken in der kanzleieigenen Absicherung geschlossen. Bei welchem Versicherer Sie am besten aufgehoben sind, kommt auch auf Ihren angestrebten Jahresumsatz an.

Als Juristenspezialisten haben wir in diesem Bereich langjährige Erfahrung und durch die hohe Anzahl der bei Versicherungsgesellschaften eingereichten Verträge oft auch Rabattmöglichkeiten.

Einkommenssicherung

Gerade bei hohen Einkünften ist es wichtig, diese gegen krankheitsbedingten Ausfall abzusichern, da hier der Sturz in das Sozialsystem tiefer ausfällt als bei Durchschnittsverdienern. Laut Bundesverfassungsgericht sollte sich folglich jeder Jurist privat um einen Einkommensschutz kümmern.

Hierbei gilt es zu beachten, dass mit steigendem Eintrittsalter die Beiträge überproportional steigen und mit wachsender Verantwortung im Berufsleben die Berechnungsgrundlage der Berufsgruppe meist teurer wird. Außerdem muss man sich mit seinem Gesundheitszustand um eine solche Absicherung bewerben. Wie bei der PKV gibt es hier ebenfalls keinen Kontrahierungszwang und somit ist die Annahme im jungen Alter wahrscheinlicher.

Auch Beamten sollten sich eine Grundabsicherung in diesem Bereich zulegen, da die Leistungen des Staates am Anfang der Dienstzeit auch hier unzureichend sind.

Berufsunfähigkeit bei Juristen

Die Absicherung des Einkommens ist durch die staatlichen Systeme im Falle einer Berufsunfähigkeit keinesfalls ausreichend gesichert!

Die Berufsunfähigkeitsrente der Versorgungswerke wird erst bei einem diagnostizierten Grad von 100% gezahlt. Eine solche Diagnose wird in den allerseltensten Fällen von einem Arzt festgestellt. Zusätzlich ergeben sich durch die Rückgabe der Zulassung und dem damit zusammenhängenden Verlust sämtlicher Fachanwaltstitel schwerwiegende Konsequenzen für die spätere Rückkehr in das Berufsleben.

Grundsätzlich haben nur Beamte auf Lebenszeit nach Erfüllung der fünfjährigen Wartezeit einen Anspruch auf Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit. Die Höhe entspricht 35% der aktuellen Besoldungsstufe zuzüglich 1,875% je weiteres geleistetes Jahr. Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe erhalten bei Dienstunfähigkeit kein Ruhegehalt, sondern werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Gehen Sie auf Nummer Sicher:
Das innovative Beratungskonzept der FORMAXX AG garantiert Ihnen eine objektive und unabhängige Auswertung nach DIN 77230 und Verbraucherschutz.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!