FORMAXX Juristenberatung - Kunden Staatsdiener

Staatsdiener

Beamte

Verwaltungsbeamte, Richter, Staatsanwälte

Der Bund und die Länder bieten unterschiedliche Stellen und Positionen für Juristen an.
Junge Beamte müssen sich vor Dienstantritt mit speziellen Themen beschäftigen, egal ob sie in der Verwaltung oder der Justiz tätig werden. Zu diesen gehören:

  • Beihilfe (private Krankenversicherung mit Beihilferestkosten)
  • Dienstunfähigkeit
  • Diensthaftpflicht
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Beamtenversorgung

Beihilfe

Nach dem im Grundgesetz verankerten Allimentationsprinzip ist der Dienstherr verpflichtet, die Beamten sowie ihre Familien lebenslang bei Krankheit zu versorgen. Alle Beamte sind zunächst mit einer zentralen Herausforderung konfrontiert: Wie finde ich einen leistungsstarken und preissensitiven Beihilfetarif?

In den Beihilfeverordnungen der Länder und des Bundes wird der Leistungsumfang festgelegt und bestimmt, welche medizinischen Leistungen, Hilfsmittel und dergleichen „beihilfefähig“ sind. Die Beihilfe-Stellen erstatten die gesundheitsbezogenen Rechnungen prozentual abhängig von dem konkreten Beihilfeträger (Bund, Länder oder Kommune) und von dem jeweiligen Familienstand.
Generell spiegelt der Leistungsumfang der Beihilfe das Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung [§ 12 SGB V (1)].

Hier muss unterschieden werden zwischen einem minimalen Beihilfetarif (“Öffnungsklausel”) und einem Beihilfe-Restkostentarif. 

Im Gegensatz zu den reinen Beihilfetarifen leisten Beihilfe-Restkostentarife über das medizinische Notwendige hinaus. Somit wird auch für medizinisch sinnvolle Behandlungen geleistet (Wahlleistungen bei stationärem Aufenthalt, Leistungen bei Zahnersatz, -behandlung oder Kieferorthopädie, Prävention, Heilpraktiker, Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen). 

Vor allem sind auch zukünftige Kürzungen im Rahmen der Beihilfeverordnung für eine langfristige Planung relevant. Zahlreiche Beispiele auf Bundes- sowie Länderebene zeigen, dass Kürzungen des Leistungsspektrums in den Beihilfeverordnungen stattfinden.
Einen Kontrahierungszwang für die Beihilfe-Restkostentarife gibt es nicht. Eine Annahme ist somit nicht garantiert!

Dienstunfähigkeit

Grundsätzlich haben nur Beamte auf Lebenszeit nach Erfüllung einer fünfjährigen Dienstzeit einen Anspruch auf Ruhegehalt bei eintretender Dienstunfähigkeit. Beamte auf Widerruf und auf Probe erhalten hier keinen Anspruch, sondern unterliegen der Nachversicherung in der deutschen Rentenversicherung. Dies mündet bestenfalls in einem Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Doch auch bei einem gegebenen Dienstunfähigkeitsanspruch ist die Absicherungshöhe in fast allen Fällen nicht ausreichend. Um den Lebensstandard zu sichern, ist eine eigene Vorsorge unabdingbar. 

Diensthaftpflichtversicherung

Im Rahmen der Diensthaftpflichtversicherung haftet der Beamte in Ausübung eines öffentlichen Amtes für unmittelbare und mittelbare Schäden, welche sich aus der hoheitlichen Tätigkeit ergeben. Im Außenverhältnis ist in erster Linie der Dienstherr gefragt, allerdings können sich im Innenverhältnis Regressansprüche ergeben. Grundsätzlich besteht ein Ersatzanspruch nur bei vorsätzlichem und grob fahrlässigem Handeln. 

Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Leistungen des Dienstherren, die dem Aufbau von Vermögen dienen sollen. Hier gibt es unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten, welche den individuellen Präferenzen angepasst sein sollten.

Beamtenpension

Die allgemeine demographische Entwicklung in Deutschland stellt alle Alterssicherungs­systeme vor erhebliche Finanzierungsprobleme. Dies gilt uneingeschränkt auch für die Pensionsansprüche. Die Entwicklung im Detail ist schwer vorhersehbar, aber auch in der Beamtenversorgung ist mit massiven Kürzungen nicht nur zu rechnen. Diese haben schon eingesetzt (vgl. 7. Versorgungsbericht der Bundesregierung). Durch die schon heute absehbare Mehrbelastung der Haushalte ist eine Sicherstellung der Lebensqualität im Alter alleine durch den Pensionsanspruch nicht mehr gegeben. Unsere Beamtenspezialisten zeigen Ihnen Ihre individuelle Versorgungssituation auf!

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