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Syndicus/Justiziar

Unternehmensjuristen

Justiziare und Syndikusanwälte

Für Syndikusanwälte und Justiziare besteht entsprechend § 46a der BRAO seit 2016 die Möglichkeit sich zuzulassen, auch wenn ihre berufliche Tätigkeit nicht im anwaltlichen Bereich erfolgt. Als Volljurist steht man zukünftig vor der Wahl sich mit einer Zulassung ausschließlich als Syndikusanwalt, einer Zulassung ausschließlich als Rechtsanwalt (inklusive Pflichtversicherung) oder zwei Zulassungen als Rechts- und Syndikusanwalt aufzustellen.

Je nachdem, welcher Weg gewählt wird, gilt es bestimmte Herausforderungen zu meistern: 

  • Durch welche Kriterien ist festgelegt, welches Versorgungssystem greift (Deutsche Rentenversicherung / Versorgungswerk)?
  • Ist die berufsständische Berufsunfähigkeitsabsicherung ausreichend?
  • Welche Vermögensschadenhaftpflicht ist für mich die Richtige?
  • Welche Krankenversicherung kommt in Betracht?
  • Welche Auswirkung hat die Wahl der Krankenversicherung auf die Abgabenlast im Alter? 

Für Syndikusanwälte und Justiziare sind folgende Themen von besonderer Bedeutung

Vermögensschadenhaftpflicht

Syndikusanwälte sind abweichend von § 12 Absatz 2 nicht dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Dennoch ist es empfohlen, auch als Syndikusanwalt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen, um das private Vermögen zu schützen. 

Der in § 51 BRAO festgelegte Schutz einer Summe von 250.000,00 € für jeden Versicherungsfall und einem vierfachen Betrag für alle Fälle in einem Versicherungsjahr entspricht einer Mindestabsicherung und wird ebenfalls als Mindestmaß für den Syndikusanwalt angesehen.

Daneben sind auch entsprechende Selbstbehaltsregelungen (Absatz 5) möglich und zu berücksichtigen.

Krankenversicherung

Für einige juristische Berufsbilder, wie z.B. die Beamten, ist die private Krankenversicherung faktisch zwingend vorgesehen. Grundsätzlich haben beide Systeme (privat und gesetzlich) unterschiedliche Vor- und Nachteile. Allerdings besteht bei Versorgungswerksmitgliedern eine wichtige Besonderheit in der Rentenphase: Versorgungswerksmitglieder erhalten in der Ruhestandsphase keine Arbeitgeberzuschüsse. Daneben werden alle Einkunftsarten für die Bemessung des Krankenversicherungsbeitrags herangezogen. Daher ist es gerade bei Kammermitgliedern angezeigt, diese Problematik konkret zu betrachten und die richtigen Ableitungen für sich zu treffen.

Altersvorsorge

Das Versorgungssystem ist direkt davon abhängig, welcher der o.g. Wege gewählt wird. Die Einkünfte aus nicht­zugelassener Tätigkeit fließen automatisch in die Deutsche Rentenversicherung. Mit der Zulassung kann zwischen dem Versorgungswerk und der gesetzlichen Altersvorsorge gewählt werden. Beide Systeme sind sehr stark von dem Generationenwandel betroffen und weisen große Lücken bei zukünftigen Leistungen auf. Es ist daher wichtig, dass man sich bereits frühzeitig mit dem Thema Altersvorsorge auseinandersetzt.

Einkommensschutz

Das jahrelange Studium und der große Leistungsdruck bei beiden Staatsexamen wird glücklicherweise mit hohem Gehalt belohnt. Damit der Wohlstand nicht nur von kurzer Dauer ist, sollte ein Blick auf den Einkommensschutz der deutschen Rentenversicherung und der Versorgungswerke geworfen werden. Dieser ist in beiden Systemen nur unzureichend und lückenhaft und selbst das Bundesverfassungsgericht empfiehlt, hier privat vorzusorgen.

Bei diesem Thema gilt “je früher, desto besser”, denn die Unternehmen haben keinen Kontrahierungszwang und jeder Arztbesuch kann einer zu viel gewesen sein. 

Die sensiblen Gesundheitsdaten werden in der Regel nur ungern preisgegeben und es ist empfohlen, eine anonyme Risikovoranfrage zu stellen, um eine Einstufung der Unternehmen zu erhalten, bevor der Antrag gestellt wird.

Vermögensaufbau

In Zeiten von niedrigen Zinsen und hoher Inflation verbrennt das angesparte Vermögen, sofern es nicht sinnvoll angelegt wird. Der Kapitalmarkt bietet hierfür viele Möglichkeiten und man kann schnell den Überblick verlieren, welches Mittel die beste Lösung ist.

Es kommt natürlich auf die individuelle Situation und Ziele an, welche Anlagestrategie gewählt werden sollte. Eine intensive Auswertung des Anlegerprofils vereint eine hohe Rendite mit der gewünschten Sicherheit und Stabilität.

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