Finanzthemen für Versorgungswerksmitglieder
Vom Jobeinstieg bis zum Ruhestand
Rechtsanwälte sehen sich vielen finanziellen Herausforderungen ausgesetzt. Die wichtigsten Themen, mit welchen sich Versorgungswerksmitglieder bestenfalls vor Jobeinstieg auseinandersetzen sollten, sind folgende:
- Berufshaftpflichtversicherung gem. § 51 BRAO
- Leistungsstarke Berufsunfähigkeitsabsicherung
- Sorgenfreie Altersvorsorge
- Wahl der richtigen Krankenversicherung
Berufshaftpflichtversicherung gem. § 51 BRAO
Die Berufshaftplichtversicherung (§ 51 BRAO) regelt das Gesetz nur als Mindestabsicherung (Absatz 4). Gerade in Abhängigkeit der Tätigkeit und den damit verbundenen Streitwerten sowie dem hieraus resultierenden Umsatz muss eine individuelle Absicherung sichergestellt sein. Nur so können Haftungslücken vermieden werden. Daneben sind auch entsprechende Selbstbehaltsregelungen möglich und zu berücksichtigen.
Der Nachweis dieser Absicherung ist Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt und damit auch für den Eintritt in das Versorgungswerk für Rechtsanwälte.
Leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherung
Für Rechtsanwälte gibt es zu den Bereichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit ein berufsständisches Versorgungswerk. Mit der Kammerzulassung wird man kraft Gesetzes Pflichtmitglied im Versorgungswerk, eine Befreiungsmöglichkeit besteht quasi nicht.
Die berufsständische Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos ist an vielen Stellen lückenhaft und nicht ausreichend. Gerade die Anspruchsvoraussetzung, dass 100%ige Berufsunfähigkeit für eine Leistung vorliegen muss, entspricht bei weitem nicht dem privaten Marktstandard, welcher bei 50%iger Berufsunfähigkeit den Leistungseintritt vorsieht. Dies spiegelt sich auch in der geringen Zahl der Berufsunfähigkeitsrentenempfänger in dem Versorgungswerk wieder (ca. 6 Promille im Vergleich zu statistisch 25 Prozent). Daneben ist die Inanspruchnahme mit anderweitigen Nachteilen verbunden, wie z.B. der Rückgabe der Zulassung. Abschließend sei noch auf die restriktive Auslegung der Regelungen durch Gerichte hingewiesen. Daher ist hier eine private Absicherung nicht nur angezeigt, sondern zwingend notwendig.
Sorgenfreie Altersvorsorge
Für Rechtsanwälte ist im Bereich Altersvorsorge das berufsständische Versorgungswerk erster Anlaufpunkt. Mit der Kammerzulassung wird man kraft Gesetzes Pflichtmitglied im Versorgungswerk. Das berufsständische Versorgungswerk war in der Vergangenheit ein starker Partner, allerdings sollte man sich hier nicht in einer trügerischen Sicherheit wähnen. Die Versorgungswerke leiden nicht nur unter der langen Niedrigzinsphase, welche die erwarteten Renditen und damit den Rentenanspruch deutlich verringert. Ein weiterer Problembereich ist die Langlebigkeit der Mitglieder und die Hinterbliebenenvorsorge. Daher haben schon Versorgungswerke die erwartbaren Rentenansprüche um bis zu 30 % nach unten korrigiert. Abschließend sei noch auf den Umstand verwiesen, dass die Versorgungswerke über keine Absicherung im Hintergrund verfügen. Daher ist eine private Vorsorge auch in diesem Bereich unerlässlich, um den erarbeiteten Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten zu können.