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Selbstständige/Freiberufler

Zeit ist ein wertvolles Gut

wir kümmern uns...

Ziel erreicht – endlich Partner, endlich die eigene Kanzlei gegründet. 

Mit diesem erfolgreichen Karriereschritt kommen allerdings auch wichtige finanzielle Themen auf den Tisch, welche über die eigene Existenz entscheiden können:

  • Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht
  • Leistungen des Versorgungswerks
  • Wahl des Krankenversicherungssystems
  • Gewerbliche Absicherung

Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht

In der kürzlich verabschiedeten BRAO-Reform, die zum 01. August 2022 in Kraft getreten ist, wurde eine neue Regelung der Haftung definiert. Entsprechend § 59n Abs. 1 BRAO-E sind Gesellschaften selbst dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung für alle Berufsträger zu halten.

Die Reform betrifft hauptsächlich Unternehmen des Typs GbR, PartG oder OHG, da diese ohne Anpassung der bestehenden Verträge Haftungsrisiken ausgesetzt sind.

Um ein Haftungsrisiko auszuschließen, ist es dringlichst empfohlen, die individuelle Situation von einem Spezialisten überprüfen zu lassen.

Des Weiteren ist die Absicherung der persönlichen Risiken über eine Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung unerlässlich. In § 51 der BRAO ist lediglich die Mindestabsicherung der Berufshaftpflichtversicherung geregelt. 

Damit Haftungslücken ausgeschlossen werden, wird der Schutz auf die jeweilige Situation abgestimmt und ein Tarif mit entsprechender Selbstbehaltregelung gewählt.

Leistungen des Versorgungswerks

Es geht eine große Gefahr davon aus, sich bei der Altersvorsorge auf die Leistungen des Versorgungswerks zu verlassen, denn der demographische Wandel zeigt auch hier seine Wirkung. So fallen die Zusagen der Versorgungskammer seit Jahren und die versprochenen Auszahlungen stehen in viel zu kleinem Verhältnis zu dem Einkommen eines Rechtsanwalts während des Berufslebens.

Der Einbruch des sozialen Status kann vermieden werden, indem man schon frühzeitig einen ergänzenden Altersvorsorgeplan erstellt. Das Alterseinkünftegesetz regelt die steuerliche Betrachtung der Altersvorsorge und dient als Grundlage für diesen Plan. Dadurch können alle staatlichen Fördermittel miteinander verglichen und ein Konzept für den eigenen Bedarf erstellt werden. Auch die Immobilie als Kapitalanlage ist hier ein beliebter Baustein, welcher langfristigen Vermögensaufbau ermöglicht.

Für selbstständige Rechtsanwälte gilt eine Sonderregelung bei der Krankenversicherung im Ruhestand (s. Wahl des Krankenversicherungssystems), welche ebenfalls bei der Erstellung des Konzeptes zu beachten ist. 

Die Absicherung bei Berufsunfähigkeit ist in § 29 Abs. 3 der Satzung des Versorgungswerks geregelt und greift erst bei einer diagnostizierten Berufsunfähigkeit von 100%. Des Weiteren droht durch die dafür notwendige Rückgabe der Zulassung der Verlust des Fachanwaltstitels. 

Ein privater Schutz greift bereits bei 50% Berufsunfähigkeit und ist bei allen Versorgungswerksmitgliedern die notwendige Ergänzung.

Wahl des Krankenversicherungssystems

Selbstständige Rechtsanwälte haben die freie Wahl des Krankensystems und können unabhängig vom Einkommen zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung entscheiden. 

Hier sollte allerdings nicht vorschnell entschieden werden, da in der “Krankenversicherung der Rentner” (kurz: KVdR) entsprechend § 5 Abs. 1 Nr. 11 bis 12 SGB V festgelegt ist, wie die Beiträge von Selbstständigen und Versorgungswerksmitgliedern im Rentenbezugszeitraum bemessen werden. 

Anders als bei den gewöhnlichen Angestellten in der deutschen Rentenversicherung muss ein Selbstständiger den Arbeitgeberanteil selbst tragen und hat im Ruhestand eine zusätzliche Belastung in der GKV, da hier auch Einnahmen aus Vermietung und Kapitalgewinnen in die Beitragskalkulation einfließen.

Neben einer wirtschaftlichen Gegenüberstellung sind auch die Leistungen wohl zu bedenken. Aufgrund der selbständigen Tätigkeit entfällt das Krankengeld des Arbeitgebers und es ist dringend empfohlen, einen entsprechenden Schutz über einen privaten Vertrag abzusichern.

Gewerbliche Absicherung

Wie im privaten Markt gibt es auch bei den Gewerbeversicherungen eine große Auswahl unterschiedlicher Absicherungen für alle möglichen Themen und es besteht die Gefahr, dass unnötiges Geld ausgegeben wird oder der notwendige Schutz fehlt und die Existenz bedroht ist. Über die DIN 77235, einem Industriestandard mit gesetzes­ähnlichem Charakter, kann eine objektive Auswertung der individuellen Situation erstellt und eine richtige Priorisierung der Themen definiert werden.

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