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Liebe Leserinnen und Leser, die Finanzwelt verändert sich kontinuierlich – viele Reformen, sowie neue Zulagen und steuerliche Förderungen – begleitet von einem hohen Maß an verbreitetem Halbwissen in den sozialen Medien. Damit entstehen Herausforderungen und auch neue Chancen für Verbraucher. Wir möchten Sie dabei begleiten und geben Ihnen in dieser Ausgabe einen Einblick in einige Themen, die uns aktuell bewegen. |
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Altersvorsorgereform-Gesetz
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3 Punkte, die Verbraucher jetzt wissen sollten
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Der Markt ist in Bewegung
Das Altersvorsorgereform-Gesetz, dessen Regelungen ab dem 1. Januar 2027 umgesetzt werden, hat bereits einiges in Bewegung gebracht. Das Ziel: Die private Altersvorsorge zu revitalisieren und stärker zu fördern. Das ist eine gute Nachricht, denn die Absicht der Bundesregierung ist, mit der Reform einer breiten Bevölkerungsgruppe die Sicherung ihres Lebensstandards im Rentenalter zu ermöglichen und durch Zuschüsse und steuerliche Förderung zu erleichtern. Dazu werden die bisher geltenden Rahmenbedingungen für Altersvorsorgeverträge (Riester-Rente) modifiziert und deutlich erweitert. Einige sprechen beim neuen Altersvorsorgedepot (AVD) von einem „Gamechanger“, andere nennen das neue Altersvorsorgedepot „für Deutschland revolutionär“. Fakt ist, dass die Rahmenbedingungen zum neuen Altersvorsorgedepot viele sinnvolle Elemente beinhalten.
Das neue Altersvorsorgedepot mit vielen Vorteilen
Zuallererst: Das AVD bietet mehr Renditemöglichkeiten. Was bisher in anderen Altersvorsorgelösungen wie der Basisrente oder privaten Rente bereits möglich ist, wird nun auch im Altersvorsorgedepot Einzug halten, eine Kapitalanlage, mit der „ohne nominale Garantien“ in geeignete aktiv oder passiv gemanagte Fonds investiert werden darf. Darüber hinaus gehört auch die einfache, vom eingezahlten Eigenbeitrag abhängige Zulagenförderung auf die Liste der Pluspunkte. Bisher muss für die volle Riester-Zulage pro Jahr der Mindesteigenbeitrag eingezahlt werden. Ein wesentlicher Pluspunkt ist auch, dass in der Auszahlungsphase nun neben der Möglichkeit einer lebenslangen Leistung langlaufende Auszahlungspläne, z. B. bis Endalter 85, zulässig sind (Flexibilität). Ein Plus ist auch der erweiterte „Berechtigtenkreis“. Damit können ab Januar 2027 auch Erwerbstätige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit, Freiberufler und Pflichtmitglieder der berufsständischen Versorgungseinrichtungen das Altersvorsorgedepot in Anspruch nehmen.
Der Fokus des AVDs liegt ausschließlich auf der eigenen Altersvorsorge
Schwächen hat das Altersvorsorgedepot vor allem dort, wo Zusatzleistungen wichtig sind. Mit der Reform soll der Fokus auf die Kernaufgabe Altersvorsorge gelegt werden. Deshalb ist es nicht zulässig, Zusatzversicherungen gegen Erwerbsminderung oder zur Hinterbliebenenabsicherung mit dem Altersvorsorgevertrag zu verbinden. Auch wird die maximale Höhe der geförderten Beiträge von 1.800 Euro im Jahr für die allermeisten Anleger nicht ausreichend sein. Sie ist ausgerichtet auf den ursprünglichen Anspruch, den die Riester-Rente als Ziel hatte. Sie sollte die Möglichkeit geben, die Absenkungen des Rentenniveaus mit der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001 von 70 auf 67 Prozent durch eine private Rente auszugleichen.
Ist das Altersvorsorgedepot immer die passende Lösung?
Für Anleger stellt sich nun die Frage: Wird das neue Altersvorsorgedepot für mich in meiner konkreten Situation die passende Lösung sein? Und für Verbraucher mit bestehenden Riester-Verträgen entsteht die konkrete Frage, ob ihr bestehender Vertrag noch die richtige Lösung ist oder ob ein Wechsel in die neue Förderwelt sinnvoll sein könnte.
Die Antwort wird höchst unterschiedlich ausfallen. Was für den einen Verbraucher sinnvoll ist, kann für den anderen erhebliche Nachteile bedeuten. Altersvorsorge ist eine Entscheidung für Jahrzehnte. Garantien, lebenslange Renten und Langlebigkeitsrisiken werden dabei oft unterschätzt. Die tatsächlichen Auswirkungen einer (Wechsel-) Entscheidung sind häufig deutlich komplexer, als die Produktdarstellung vermuten lässt. Förderhistorien, Garantien, Restlaufzeiten oder Familienkonstellationen spielen eine wichtige Rolle, werden von Verbrauchern aber oft nicht vollständig berücksichtigt. |
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Drei Punkte, die Verbraucher aktuell wissen sollten, wenn es um das neue Altersvorsorgedepot geht
1. Das Altersvorsorgedepot ist ein Baustein, keine Strategie
Das Altersvorsorgedepot kann für viele Kundinnen und Kunden ein attraktiver Baustein sein. Es wird jedoch weder für jeden die passende Lösung sein noch die individuelle Vorsorge- und Finanzplanung ersetzen. Genau diese Einordnung ist jedoch wichtig, weil die öffentliche Diskussion leicht den Eindruck erwecken kann, als ließe sich die Vorsorgefrage künftig mit einem einzigen Produkt beantworten.
Das deutsche Alterssicherungssystem basiert nicht ohne Grund auf drei Schichten. Von der Basisversorgung, zu der neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Basisrente zählt, über die betriebliche Altersversorgung bis hin zur privaten Vorsorge erfüllen die einzelnen Schichten unterschiedliche Aufgaben und ergänzen einander. Daran ändert auch die AV-Reform nichts. Die neuen Möglichkeiten erweitern den Werkzeugkasten der privaten Altersvorsorge, sie ersetzen aber nicht die individuelle Analyse der persönlichen Versorgungssituation.
2. Die individuelle Situation ist entscheidend
Die individuelle Situation sollte die Richtung bestimmen. Damit ist jedoch nicht nur die Frage nach der höheren Förderung zwischen einem Riester-Vertrag und einem Altersvorsorgedepot gemeint. Vielmehr steht zuvor die Frage, welche weiteren Kriterien meine Altersversorgung noch erfüllen sollte. Geht es Anlegern zum Beispiel auch um die Absicherung von Hinterbliebenen, eine Vererbbarkeit des Ersparten oder flexible Zuzahlungsmöglichkeiten.
Ob ein bestehender Riester-Vertrag oder das neue Altersvorsorgedepot für den Anleger besser passt, lässt sich nur nach Betrachtung der individuellen Situation beurteilen. Dazu zählt aber eben nicht nur der Vergleich der Förderquote, sondern die Betrachtung aller Vertragsmerkmale wie zum Beispiel des frühestmöglichen Rentenbezugs oder der Kapitalmarktorientierung des Anlegers.
3. Gute Reformen garantieren keine guten Produkte
Mit der Reform stehen die grundlegenden Leitplanken fest. Ob daraus attraktive Altersvorsorgelösungen entstehen, hängt nun von der konkreten Umsetzung der einzelnen Anbieter ab. Mehr Renditechancen, mehr Flexibilität und niedrige Kosten klingen vielversprechend. Wie sich diese Erwartungen in den konkreten Produkten widerspiegeln werden, lässt sich heute noch nicht abschließend beurteilen.
Die Reform alleine schafft deshalb nicht die eine richtige Lösung für alle, sondern eröffnet einen Qualitätswettbewerb, an dessen Ende ein professioneller Produktvergleich stehen sollte.
Erst informieren, dann handeln
Verschiedene Anbieter erwecken den Eindruck, als müssten Sparer nun unmittelbar handeln, um sich die Förderung zu sichern. Richtig ist, dass das neue Altersvorsorgedepot zum 1. Januar 2027 startet. Vorher wird keine Förderung fließen. Genug Zeit also, um sich bis dahin umfassend darüber zu informieren, ob das neue AVD in die persönliche Planung passt oder ob man -sofern vorhanden- den bestehenden Riester-Vertrag wechseln sollte.
In einem persönlichen Gespräch oder einem Video-Call überprüfen wir mit unserem AVRG-Calculator Ihren bisherigen Riester-Vertrag und beraten grundsätzlich zur optimalen Altersvorsorge-Strategie in der Zukunft. Sollten Sie weitere Fragen haben, kommen Sie gerne auf uns zu.
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Weil Ihr Tier zur Familie gehört – jetzt noch besser abgesichert durch die DIN
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Für viele von uns sind Haustiere weit mehr als nur Begleiter. Sie sind ein fester Teil der Familie. Umso wichtiger ist es, auch ihre Gesundheit gut und vorausschauend abzusichern.
Genau hier setzt die Finanzanalyse auf Basis DIN 77230 an: Sie ist eine anerkannte Norm, die eine strukturierte und objektive Finanzanalyse für Privatkunden ermöglicht. Das Ziel ist mehr Transparenz, bessere Vergleichbarkeit und vor allem eine Beratung, die sich konsequent an Ihrem tatsächlichen Bedarf orientiert.
Diese Norm wurde nun erweitert. Ab sofort wird auch das Thema Tierkrankenversicherung systematisch in der Analyse berücksichtigt.
Warum ist das wichtig?
Die Kosten für tierärztliche Behandlungen sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen, unter anderem durch Anpassungen der Gebührenordnung für Tierärzte. Was früher noch überschaubar war, kann heute schnell zur finanziellen Belastung werden.
Ein Beispiel aus der Praxis:
Ein Kreuzbandriss beim Hund ist keine Seltenheit. Die notwendige Operation inklusive Diagnostik, Nachbehandlung und Physiotherapie kann schnell 2.000 bis 4.000 Euro oder mehr kosten je nach Aufwand und Tierklinik.
Unsere DIN-zertifizierten Beraterinnen und Berater berücksichtigen diese Entwicklungen und analysieren gemeinsam mit Ihnen, ob und wie Ihr Tier sinnvoll abgesichert werden kann. Dabei profitieren Sie von einer Beratung, die klar strukturiert, nachvollziehbar und transparent ist.
So stellen wir sicher, dass nicht nur Sie, sondern auch Ihre tierischen Familienmitglieder bestmöglich versorgt sind und Sie das Kostenrisiko abgesichert haben.
Sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie und Ihr Tier mit Herz, Verstand und System. |
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GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten
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Neues Gesetz soll Systemkollaps verhindern
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist am 30.07.2026 ein Milliarden-Sparpaket in Kraft getreten, dass die gesetzlichen Krankenkassen von stark steigenden Ausgaben entlasten und Millionen Versicherte vor höheren Beiträgen bewahren soll.
Allein im vergangenen Jahr waren die Leistungsausgaben der Kassen auf gut 336 Milliarden Euro gestiegen. Im ersten Quartal 2026 nahmen sie mit plus acht Prozent noch rasanter zu als angenommen. Laut der damaligen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken war eine Reform dringend notwendig, weil die jetzige Ausgabendynamik über kurz oder lang zu einem "Systemkollaps" führen würde.
Die Finanzreform für die gesetzliche Krankenversicherung zielt auf die Stabilisierung der Beitragssätze ab dem Jahr 2027. Sie hat zum Ziel, die Ausgabendynamik in allen Bereichen zu begrenzen und wieder in Einklang mit den Zuwächsen der beitragspflichtigen Einnahmen zu bringen. Seit 2022 hat sich der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für GKV-Versicherte auf 2,9 Prozent mehr als verdoppelt. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entspricht dieser Anstieg bei einem Brutto-Einkommen von 3.500 Euro pro Monat einer Mehrbelastung von rund 340 Euro im Jahr. Die wichtigste Ursache für diesen Anstieg ist eine Ausgabenentwicklung, die in nahezu allen Leistungsbereichen des Gesundheitswesens oberhalb der Zuwächse der beitragspflichtigen Einnahmen liegt: Die Ausgaben stiegen zuletzt jährlich um knapp 8 Prozent und damit doppelt so stark wie im Durchschnitt der 2010er Jahre.
Viele Beteiligte sind von der Reform betroffen
Die neuen Regelungen haben nicht nur Auswirkungen auf die Leistungen für die Versicherten. Auch die Vergütungsanstiege für alle Leistungserbringer wie Ärzte und Kliniken werden begrenzt. Bei den Praxen fallen Extra-Vergütungen weg. Für Apotheken und Pharmaindustrie sollen verstärkte Rabattregelungen gelten. Gekippt wurde zuletzt aber ein "dynamischer" Preisabschlag für Arzneihersteller, der jährlich zu erhöhen wäre. Stattdessen soll ein erhöhter fester Extra-Abschlag kommen.
Bei den Kassen werden Verwaltungs- und Werbeausgaben begrenzt. Sie müssen Versicherte auch nicht mehr eigens über Erhöhungen des Zusatzbeitrags informieren - zur Entbürokratisierung, wie es heißt.
Und der Bund selbst trägt dazu bei: Für die Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehern, die generell gesetzlich versichert sind, soll es mehr Steuergeld geben - zunächst eine Milliarde Euro statt 250 Millionen Euro zusätzlich für 2027, die Summe soll dann noch steigen.
Was kommt auf gesetzlich Versicherte zu?
Gesetzlich Versicherte müssen sich auf einige Einschnitte bei Leistungen und mehr Zahlungen aus eigener Tasche einstellen: Zuzahlungen werden erhöht, Zuschüsse gekürzt, die kostenlose Familienmitversicherung eingeschränkt, manche OPs sind erst nach einer zweiten Arzt-Meinung möglich, eine Teilkrankschreibung wird eingeführt. Darüber hinaus soll die alle zwei Jahre mögliche Hautkrebsvorsorge für alle Erwachsenen ohne Symptome überprüft werden. Im Folgenden haben wir die Änderungen für Versicherte im Einzelnen aufgeführt.
GKV-Beitragssatzstabilierungsgesetz – Die Änderungen ab dem 01.01.2027 im Überblick
Zuzahlungen für Arznei- und Heilmittel sowie für stationäre Behandlungen
- Für Arzneimittel sind künftig 10 Prozent Zuzahlung zu leisten, mindestens jedoch 7,50 Euro und maximal 15,00 Euro je Arzneimittel (bisher 10 Prozent, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro).
- Für Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie etc.) fallen bisher 10 Prozent Zuzahlung an. Zusätzlich müssen je Verordnung 15 Euro (bisher 10 Euro) zugezahlt werden.
- Bei stationärer Behandlung werden pro Tag 15 Euro Zuzahlung fällig für maximal 28 Tage (bisher 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage).
Zahnersatz
- Die Höhe des Festzuschusses für Zahnersatz wird um 10 Prozentpunkte gesenkt.
- Standardmäßig werden als Festzuschuss 50 Prozent des festgesetzten Betrages für die jeweilige Regelversorgung erstattet (bisher 60 Prozent). Kann für fünf aufeinanderfolgende Jahre Zahnvorsorge nachgewiesen werden („Bonusheft“), werden 60 Prozent der Regelversorgung erstattet (bisher 70 Prozent). Wenn für 10 Jahre Zahnvorsorge nachgewiesen werden kann, werden 65 Prozent der Regelversorgung erstattet (bisher 75 Prozent).
Mögliche Teilarbeitsunfähigkeit
- Mit Einwilligung des Arbeitgebers kann künftig eine teilweise Arbeitsleistung im Umfang von 25, 50 oder 75 Prozent der regelmäßigen Arbeitsleistung erbracht werden. Das Krankengeld und das Arbeitsentgelt werden zum jeweils entsprechenden Anteil gezahlt. Dies greift, wenn aufgrund einer nicht geringfügigen Erkrankung eine längere Arbeitsunfähigkeit von voraussichtlich mindestens 4 Wochen zu erwarten ist.
Erhöhung der Jahresarbeitsentgelt- und Beitragsbemessungsgrenze
- Neben der üblichen Erhöhung der Jahresarbeitsentgelt- und Beitragsbemessungsgrenze aufgrund der Lohnzuwachsrate werden beide Grenzen für 2027 außerplanmäßig um 3.600 Euro zusätzlich erhöht. Somit wird der Wechsel in die Private Krankenversicherung für Angestellte ab dem 01.01.2027 noch einmal erschwert. Wenn Sie angestellt und bereits freiwilliges Mitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind und sich mit dem Gedanken tragen, in die PKV zu wechseln, ist es möglich, dieses Thema noch kurzfristig anzugehen (bis 30. September).
Wegfall der beitragsfreien Familienversicherung für Ehegatten zum 01.01.2028
- Ab 2028 fällt für bisher familienversicherte Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner ein Zusatzbeitrag in Höhe von 2,5 Prozent auf das Einkommen des GKV-Mitglieds an. Dieser Zusatzbeitrag ist vom Mitglied allein zu tragen. Der Arbeitgeber des Mitglieds beteiligt sich daran nicht.
- Ausnahmen: Eltern von Kindern unter 12 Jahren, Eltern eines behinderten Kindes, pflegende Angehörige, Ehepartner/eingetragene Lebenspartner nach Erreichen der Regelaltersgrenze und Personen mit voller Erwerbsminderung bleiben beitragsfrei familienversichert.
Sprechen Sie uns an
Sollten noch Fragen offen sein oder Sie weitere und detailliertere Informationen zum Gesetz oder zu möglichen privaten Absicherungen wünschen, kontaktieren Sie uns gerne. |
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Ein herzliches Dankeschön an unsere Kundinnen und Kunden für das entgegengebrachte Vertrauen und die große Wertschätzung.
Die Auszeichnung „Deutschlands vertrauenswürdigste Unternehmen 2026“ ist für uns eine besondere Anerkennung.
Bereits zum zweiten Mal in Folge zählen wir zu Deutschlands vertrauenswürdigsten Finanzberatungsunternehmen in der deutschlandweiten Studie von ServiceValue und dem F.A.Z.-Institut.
Für uns ist Vertrauen die Basis für eine langfristige Zusammenarbeit und gute Entscheidungen rund um Finanzen, Absicherung und Investitionen.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen.
Mehr erfahren: Formaxx.de |
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Online – Verbraucherinfo
Die optimale Altersvorsorgestrategie –
Das neue Altersvorsorge-Depot clever integrieren.
Zum 01.01.2027 startet mit dem „Altersvorsorge-Depot“ (AVD) die neue und staatlich geförderte Altersvorsorge. Attraktive Zuschüsse, Flexibilität in der Gestaltung und renditestarke Konzepte sind zu erwarten.
Welche Chancen sich für Sie persönlich ergeben und wie das AVD clever in eine Gesamtstrategie integriert werden kann, möchten wir gerne mit Ihnen beleuchten.
Inhalte:
Wie Sie sich bis zu 540 € staatlichen Zuschuss pro Jahr sichern, plus 300 € je Kind.
Welches Renditepotenzial sich am konkreten Rechenbeispiel ergibt (45.000 € Mehrertrag über 30 Jahre).
Wie eine strukturierte Finanzanalyse nach DIN 77230 zu Ihrer persönlichen Situation und Strategie passt.
Welche Details zu beachten sind. Die Altersvorsorge-Strategie besteht immer aus verschiedenen Bausteinen.
Mehr Flexibilität. Mehr Förderung. Mehr Chancen für die Zukunft.
WANN: Mittwoch, 21. Oktober 2026 um 18:00 Uhr
WIE: Online-Vortrag
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