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Der Staat fördert mit steuerlichen Vergünstigungen den Aufbau einer privaten Altersversorgung. Seit Januar 2023 ist diese Förderung für Anleger noch attraktiver: Denn seitdem können Zahlungen in eine Basisrente (Rürup-Rente) zu 100 Prozent als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Mit anderen Worten: Durch die Ausgaben für die Basisrente vermindert sich das zu versteuernde Einkommen.
Um die Sonderausgaben in der Steuererklärung in vollem Umfang auszuschöpfen, können Singles im Jahr 2025 insgesamt 29.344 Euro als Aufwendungen für die Altersvorsorge steuerlich ansetzen. Dieser Betrag schließt neben der Basisrente inklusive etwaiger Zuzahlungen auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie Zahlungen an berufsständische Versorgungseinrichtungen mit ein. Bei Ehepaaren bzw. eingetragenen Lebenspartnern liegt die staatliche Fördergrenze bei 58.688 Euro. Maßgeblich ist immer das Kalenderjahr.
Noch für 2025 Steuerlast reduzieren
Anleger können, falls sie diese Fördergrenzen noch nicht ausgeschöpft haben, durch variable Zuzahlungen in ihre Basisrente 2025 noch Steuern sparen. Das ist besonders attraktiv für alle, die am Ende des Jahres noch Liquidität übrighaben, z. B. durch einen Bonus. Auch Selbständige und Freiberufler, die den Jahresgewinn nun abschätzen können, profitieren, indem sie jederzeit individuell und steueroptimiert zuzahlen und somit die Abgabelast an das Finanzamt mindern.
Beispiel: Bei einer Zahlung von 3.000 Euro brutto im Jahr 2025 und einem Steuersatz von 40 Prozent zahlen Anleger effektiv nur 1.800 Euro netto. Ein Vorteil von 1.200 Euro. Dieser Effekt gilt für jeden Euro einer Zahlung, wie Einmalbeiträge, laufenden Beitrag und Zuzahlungen gleichermaßen.
Vermögen aufbauen – Rente erhöhen
Während die Steuerlast sinkt, erhöht sich das Anlagevermögen, wenn die Zuzahlung in eine Basisrente fließt. Der Vorteil: Je nach Vertragsgestaltung wird das Kapital nicht nur in festverzinsliche Wertpapiere, sondern auch in Aktien und andere renditestarke Anlageformen investiert. Auf diese Weise nutzen Anleger Renditechancen und schützen ihr Vermögen vor der Inflation.
Aus einem Zuzahlungsbetrag von 10.000 Euro im Alter von 50 Jahren ergibt sich neben der Steuerersparnis eine zusätzliche lebenslange jährliche Rente von etwa 880 Euro (vor Steuern) ab Rentenbeginn. (Unverbindliches Beispiel bei einer Zuzahlung im Alter von 50 Jahren, fondsgebundene Rentenversicherung, 6 % Wertentwicklung, konstante Rente ab Rentenbeginn, Rentengarantiezeit 10 Jahre)
Doppelt Steuern sparen
Die Steuervorteile greifen bei der Basisrente jedoch nicht nur in der Ansparphase. Anleger erhalten aktuell auch noch während des Rentenbezugs Steuervergünstigungen. Deren Höhe hängt davon ab, wann sie in Rente gehen. Bis zum Jahr 2058 sind die angesparten Rentenleistungen teilweise steuerbefreit. Im Jahr 2025 profitiert die Basisrente von einem steuerfreien Anteil von 16,5 Prozent. Im Folgenden sinkt der steuerfreie Anteil um jeweils 0,5 Prozent pro Jahr.
Was ist zu beachten?
Egal ob Unternehmensgewinn, Steuerrückzahlung oder Bonuszahlung: Mit einer (Zu-)Zahlung in eine Basisrente können Anleger ihre Einkommensteuer reduzieren, die Rentenleistung erhöhen, Kapital anlegen und von einer lebenslangen privaten Rente profitieren. Was ist dabei zu beachten?
Der Zuzahlungsbetrag muss bei einer Überweisung in der Regel im laufenden Kalenderjahr auf dem Konto des Versicherers eingehen, damit er noch für das laufende Jahr steuerlich berücksichtigt werden kann. Wichtig ist der Stichtag 31. Dezember eines Jahres für den Geldeingang. Je nach Anbieter können Anleger den Zuzahlungsbetrag auch per SEPA-Mandat von ihrem Versicherer abbuchen lassen.
Interessierte sollten vor einer Zuzahlung zusätzlich folgende Fragen klären:
- Gibt es einen Mindestzuzahlungsbetrag?
- Ist ein separates Zuzahlungsformular zu verwenden oder kann der Betrag einfach auf ein bestimmtes Konto des Versicherers überwiesen werden?
- Wird eine Personalausweiskopie benötigt?
- Werden steuerliche Höchstgrenzen eingehalten?
- Bei fondsgebundenen Verträgen ist gegebenenfalls eine Überprüfung der Fondsauswahl sinnvoll. Bei der Klärung dieser Fragen hilft Ihnen Ihre FORMAXX-Beraterin / Ihr FORMAXX-Berater gerne weiter.
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