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Grund für die Beitragserhöhung in der Krankenversicherung sind starke Anstiege bei den medizinischen Leistungsausgaben. Größter Kostentreiber ist dabei der Krankenhausbereich, da Klinikaufenthalte einen hohen Anteil an pflegerischer Versorgung beinhalten. Denn die Kosten der Pflege sind zwischen 2021 und 2023 um 37,5 Prozent je durchschnittlichem Pflegetag im Krankenhaus angestiegen. Unter anderem wirken sich die stark gestiegenen Tarifgehälter in der Krankenpflege sowie die höheren gesetzlichen Mindestvorgaben zum Pflegepersonal aus. Die Betreuung eines Neugeborenen ist beispielsweise im Schnitt um 18 Prozent teurer geworden. Starke Anstiege gibt es darüber hinaus auch bei den Arzneimittelausgaben sowie bei den ambulanten Behandlungen.
Eine Beitragsanpassung darf immer nur dann erfolgen, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um einen bestimmten Prozentsatz höher liegen, als ursprünglich kalkuliert. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Abweichung von 10 Prozent. Es ist aber auch möglich, einen niedrigeren Schwellenwert vertraglich zu vereinbaren. In manchen Tarifen ist das der Fall. Ob eine entsprechende Abweichung vorliegt, kontrolliert ein unabhängiger Treuhänder. Überschreiten die Kostensteigerungen in den PKV-Tarifen nicht die Schwellenwerte, gibt es auch keine Beitragsanpassung. Durch dieses Prinzip kommt es dazu, dass Beiträge scheinbar „sprunghaft“ steigen – auch, wenn sich in der mehrjährigen Betrachtung ein deutlich niedrigerer Anstieg ergibt.
Auch bei der Gesetzlichen Krankenversicherung machen sich die höheren Leistungsausgaben sowie die Entwicklung von Löhnen und Gehältern bemerkbar. Durch die Anpassung der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze um mehr als 4.000 Euro und die Erhöhung der Zusatzbeiträge steigt der durchschnittliche monatliche Höchstbeitrag voraussichtlich um mehr als 100 Euro bzw. rund 10 Prozent.
So zahlen Beschäftigte mit Durchschnittseinkommen ab 2025 voraussichtlich monatlich 720 Euro für die Krankenversicherung. Bei Personen mit einem Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze sind es sogar 943 Euro. Die Zahlen basieren auf der steigenden Beitragsbemessungsgrenze und der vom GKV-Spitzenverband prognostizierten Anhebung des Zusatzbeitrags 2025. Zum Vergleich: Der PKV-Durchschnittsbeitrag wird im Jahr 2025 bei 623 Euro pro Monat liegen.
Dabei sind die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht garantiert, sie können jederzeit verändert – in der Regel verringert – werden, ohne dass Einfluss auf die Vertragsgestaltung genommen werden kann.
Wenn Sie sich für einen Wechsel in die Private Krankenversicherung, für Zusatzabsicherungen oder für weitere Informationen zum Thema Beiträge interessieren – wir unterstützen Sie gerne. |