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Sommer, Sonne, Urlaub
Entspannt in die schönste Zeit des Jahres starten

Die bevorstehende Urlaubszeit ist eine Zeit der Freude und Entspannung. Umso wichtiger ist es, im Vorfeld zu schauen, ob für den Fall der Fälle alle Vorkehrungen getroffen sind. Das bedeutet auch, zu überprüfen, was passiert, wenn etwas schief geht und Sie im Ausland krank werden oder Ihre Reise aus irgendeinem Grund stornieren müssen?

Bei Reisen in ein anderes Land, ist es wichtig, sich mit einer wirksamen Auslandskrankenversicherung abzusichern. Ihre normale Krankenversicherung deckt möglicherweise nicht alle Kosten im Ausland ab.

Für den Fall, dass Sie Ihre Reise aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht antreten können, bietet eine Reiserücktrittsversicherung Schutz. Sie hilft, die Kosten zu decken, die bei einer Stornierung entstehen könnten. Eine Reiseabbruchversicherung kommt für Kosten auf, wenn Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen müssen, aus welchem Grund auch immer. Auch wenn die „Corona-Zeit“ weitgehend vorüber ist, ist es ratsam, eine Reiserücktritts- oder Abbruchversicherung zu wählen, die einen speziellen Schutz für den Fall einer Quarantäne bietet.

Es gibt jedoch bestimmte Fristen für den Abschluss dieser Versicherungen, normalerweise bis zu 30 Tage vor Reiseantritt oder bis zu 3 Tage nach der Buchung, je nach Anbieter.

FORMAXX unterstützt Sie gerne, den richtigen Versicherungsschutz für Ihren Urlaub zu finden. So genießen Sie die schönste Zeit des Jahres unbeschwert.

Urlaub abend zwei Menschen auf Sonnenliege an pool
Neues Wachstumschancengesetz fördert Private Altersvorsorge und Investitionen in Immobilien

Es ist geschafft. Nachdem das Wachstumschancengesetz bereits im November 2023 vom Bundestag beschlossen wurde, erhielt es nun im April 2024 auch die Zustimmung im Bundesrat. Auch wenn einige sagen, es sei ein zu kleiner Schritt, bringt es dennoch für Verbraucher nicht zu unterschätzende Vorteile.

Verbraucher und private Kapitalanleger profitieren insbesondere in zwei Bereichen vom neuen Gesetz: bei der privaten Altersvorsorge sowie bei der Investition in Kapitalanlageimmobilien.

Private Altersvorsorge

Private Altersversorgung, die Verbraucher in der sogenannten „Schicht 1“ vornehmen – dazu gehören die gesetzliche Rente und Basisrente – wird in der Ansparphase steuerlich gefördert. Dafür muss die Auszahlung in der Leistungsphase versteuert werden. Dazu hatte der Gesetzgeber eine Übergangsphase eingerichtet, in der die Besteuerung in mehreren Schritten bis auf 100 Prozent ansteigt. Mit dem Wachstumschancengesetz wird diese Übergangsphase rückwirkend ab dem Jahr 2023 zeitlich gestreckt. Dies gilt für die gesetzliche Rente als auch für Rentenzahlungen aus der (privaten) Basisrente.

Vor in Krafttreten des Wachstumschancengesetzes war geplant, dass für die Rentenjahrgänge der Besteuerungsanteil ab 2006 schrittweise bis zum Jahr 2040 auf 100 Prozent ansteigt. Nun steigt der Besteuerungsanteil langsamer und erreicht die 100 Prozentmarke erst im Jahr 2058.

Während einer Übergangsphase richtet sich der Besteuerungsanteil nach dem Kalenderjahr des erstmaligen Rentenbezugs. Für alle Rentner, die bereits vor oder erstmals im Jahre 2005 eine Rente der 1. Schicht bezogen haben, beträgt der Besteuerungsanteil 50 Prozent des Zahlbetrags der Rente. Für Rentenjahrgänge von 2006 bis 2022 erhöhte sich der Besteuerungsanteil auf 82 Prozent. Ab dem Jahr 2023 erhöht sich nun für jeden neu hinzukommenden Rentenjahrgang der Anteil jährlich um nur noch 0,5 Prozentpunkte, sodass erst im Jahr 2058 (statt 2040) die volle Besteuerung erreicht wird.

Der steuerfreie Anteil wird für die gesamte Laufzeit der Rente als Euro-Betrag festgeschrieben und ändert sich während der gesamten Rentenbezugsphase nicht mehr. Diese Festschreibung können Rentner in gewisser Weise als steuerlichen Freibetrag sehen. In Anrechnung des allgemein gültigen Grundfreibetrages in Höhe von 11.604 Euro bei Alleinstehenden und 23.208 Euro bei verheirateten bedeutet das im Umkehrschluss: Mehr monatliche Rente bei geringerer oder keiner Steuerbelastung.

Der Gesetzgeber stärkt somit die steuerliche Förderung der privaten Altersversorgung über die Basisrente in der Schicht 1: volle steuerliche Absetzbarkeit in der Ansparphase und geringe Besteuerung in der Rentenphase. Damit setzte er Anreize einer steigenden Gefahr der Altersarmut privat entgegenwirken. Auch deshalb, damit Verbraucher die größer werdende Lücke in der gesetzlichen Rentenversicherung in Eigeninitiative schließen.

Degressive AfA für Kapitalanlageimmobilien

Mit dem Instrument einer erhöhten degressiven AfA (Absetzung für Abnutzung) soll die Bau- und Immobilienbranche stabilisiert und der Wohnungsneubau in Deutschland vorangetrieben werden. Dieser hat sich in den letzten Jahren spürbar verschlechtert. Das hat viele Ursachen: umfangreiche Regulierung, stark gestiegene (Bau-)Zinsen und Preissteigerungen, knappes Bauland, Material- und Personalengpässe sowie Lieferkettenprobleme haben dafür gesorgt, dass viele Bauvorhaben nicht umgesetzt wurden.

Um die private Bautätigkeit anzuregen, wurde die bestehende lineare AfA von drei Prozent für neu errichtete vermietete Wohngebäude rückwirkend zum 1. Oktober erweitert. Mit der neuen degressiven AfA können jährlich fünf Prozent der Investitionskosten für Projekte mit Baubeginn innerhalb eines Zeitraums von sechs Jahren abgeschrieben werden. Die AfA sieht keine Baukostenobergrenzen vor. Es kann ab einem Effizienzstandard 55 gebaut werden und die attraktive Abschreibung gilt rückwirkend für alle Bauprojekte mit Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029.

Beispiel

Bei 400.000 Euro Investitionskosten kann der Investor im ersten Jahr 20.000 Euro (5 Prozent von 400.000 Euro) steuerlich abschreiben, im zweiten Jahr sind dann 19.000 Euro abschreibungsfähig (400.000 Euro abzüglich der 20.000 Euro vom ersten Jahr = 380.000 Euro Restwert). Innerhalb von sechs Jahren nach Fertigstellung/Erwerb der Immobilie kann der Investor so rund 106.000 Euro steuerlich geltend machen (d.h. auf diesen Betrag müssen keine Steuern entrichtet werden)

Das ist wichtig dabei
  • Die degressive Abschreibung gilt ausschließlich für neu gebaute bzw. im Jahr der Fertigstellung erworbene vermietete Wohngebäude und Wohnungen.

  • Im ersten Jahr können fünf Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren können jeweils fünf Prozent des Restwertes steuerlich geltend gemacht werden.

  • Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich.

  • Der Baubeginn des Wohngebäudes muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 (6-Jahres Zeitraum) liegen.

  • Beim Erwerb einer Immobilie muss der Vertrag zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 rechtswirksam geschlossen werden. Die Immobilie muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.
Bonus: Sonder-AfA

Die Sonder-AfA im Wachstumschancengesetz ermöglicht eine zusätzliche lineare Abschreibung von 5% jährlich für vier Jahre auf Neubauten, die den KfW 40 Standard erfüllen. Diese Maßnahme soll den Bau von Mietwohnungen fördern und bietet erhebliche Steuervorteile. Die Baukostenobergrenze wurde auf 5.200 Euro pro Quadratmeter angehoben.

FORMAXX-Verbraucherinformationsveranstaltungen

Die kommenden Live-Online-Seminare

In der FORMAXX-Verbraucherinformationsveranstaltung - kurz VIV genannt - informieren wir Sie als Kunden gezielt und effektiv über finanzielle Themen. Die VIV finden in Form von Live-Online-Seminaren statt und werden von renommierten Experten zum jeweiligen Themenbereich geleitet.

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Reale Werte –
Vermögensaufbau mit Immobilien


11. Juni 2024 | 19:00 bis 20:30 Uhr ­
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In der aktuellen Kapitalmarktsituation fällt der Blick vieler Anleger vermehrt auf Sachwerte. Sie sind an reale Werte gekoppelt und folgen damit anderen Mechanismen als börsennotierte Papiere oder Zinsanlagen. Tatsächlich belegen empirische Studien, dass Sachwerte einen Inflationsschutz bieten und zur gesunden und breiten Aufstellung beim persönlichen Vermögensaufbau beitragen können. Welche besonderen Chancen sich aktuell ergeben, möchten wir gerne mit Ihnen beleuchten.

Aus diesem Grund laden wir Sie persönlich zu unserer Online-Informationsveranstaltung „Reale Werte“ ein!

Sie werden u. a. Informationen zu diesen Themen erhalten:
  • Worauf muss man bei der Standortauswahl einer Immobilie achten?
  • Wie kann man Risiken bei der Anlageklasse Immobilie reduzieren oder vermeiden?
  • Wie kann man Steuervorteile für sich nutzen und Mietausfälle optimal absichern?
  • Wie kann man nachhaltig gute und stabile Erträge erzielen und den Wert der Immobilie stiegern?

Referenten:
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Ronald Falke
FORMAXX AG | Direktor Immobilien
Markus Kaspers
Geschäftsführer der auf Immobilien- und Standortanalysen spezialisierten Invest Analytics aus Eschborn
Branchensieger! 2024 Erneut ausgezeichnet

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass wir vom F.A.Z. Institut als "Deutschlands beste Finanzdienstleister 2024" ausgezeichnet wurden! Besonders stolz sind wir darauf, dass wir in unserer Branche mit vollen 100 Punkten als Sieger hervorgegangen sind – und das bereits zum vierten Mal in Folge.

Diese Auszeichnung basiert auf einer deutschlandweiten Studie des F.A.Z. Instituts, bei der Daten von rund 1.800 Unternehmen im Rahmen eines „Social Listenings“ analysiert wurden. Bewertet wurden dabei die Kriterien Service, Beratung, Qualität und Kundenzufriedenheit. Das F.A.Z.-Institut, ein Unternehmen der renommierten Verlagsgruppe Frankfurter Allgemeine Zeitung, steht seit 30 Jahren für relevante, glaubwürdige und hochwertige Informationen.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Vertrauen und freuen uns darauf, auch in Zukunft Ihre Erwartungen zu übertreffen.

 

FORMAXX Aktiengesellschaft
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