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Auswirkungen der Garantiezinssenkung

4. November 2016

Im August haben wir bereits über die bevorstehende Absenkung des Höchstrechnungszinses berichtet. Der Bundestag hat beschlossen, diesen Zins zum 1. Januar 2017 von 1,25 % auf 0,9 % zu verringern. Allgemein gesehen bedeutet das, dass Ihre Rendite z. B. in den Bereichen Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherung rund ein Viertel geringer ausfallen kann. Ja, diese Aussage ist etwas pauschal gefasst, deshalb wollen wir in diesem Artikel genauer klären, welche voraussichtlichen Folgen die Absenkung auf einzelne Vorsorgeprodukte hat. Denn die Auswirkungen sind weitreichend, insbesondere wenn man Vertragslaufzeiten von 40 Jahren oder mehr betrachtet.

 

Garantiezins, Rechnungszins, was denn nun?

Der wirklich korrekte Begriff lautet „Höchstrechnungszins“. Häufig wird aber von Rechnungszins oder Garantiezins gesprochen. Es bezeichnet alles denselben Zins, der eine wichtige Rechengröße bei der Kalkulation von Lebens- und Rentenversicherungen ist. Er gibt an, mit welchem garantierten Zins die Versicherer maximal kalkulieren dürfen. Er stellt also lediglich eine Obergrenze dar, den Unternehmen steht es frei, ihre Produkte auch mit einem geringeren Zins zu kalkulieren. Die häufig verwendete Bezeichnung Garantiezins trifft die Sache daher nicht ganz.

 

Klassische Rentenversicherung

Die Angebote weisen bei einer klassischen Rentenversicherung regelmäßig zwei Werte aus: Zum einen die garantierte Rente / das garantierte Kapital und zum anderen die mögliche Rente / das mögliche Kapital. Die garantierten Werte sind unter anderem abhängig vom verwendeten Rechnungszins und werden daher bei Verträgen, die ab dem 1. Januar 2017 abgeschlossen werden, zwangsläufig niedriger ausfallen, als bei Verträgen, die in 2016 abgeschlossen werden. Die möglichen Werte beinhalten unter anderem die von der Versicherung aktuell erzielten Überschüsse. Zu den Überschüssen zählt auch der Zinsgewinn. Dies ist der tatsächlich erwirtschaftete Zins oberhalb des verwendeten Rechnungszinses. Durch eine Reduktion des Rechnungszinses ist nun davon auszugehen, dass die Überschüsse, vorausgesetzt die Zinserträge des Anbieters bleiben unverändert, leicht steigen werden. Nach unserer Einschätzung verringert sich für Verträge, die ab dem 1. Januar 2017 abgeschlossen werden, die Ablaufleistung, bestehend aus dem Garantieteil und den Überschüssen, lediglich leicht.

Entscheidend ist jedoch, dass sich der Garantieanteil verringert. Sollten Sie Wert auf eine höhere Garantieleistung legen, so ist ein Vertragsbeginn in diesem Jahr sehr empfehlenswert.

 

Risikolebensversicherung

Die Berechnung von Risikolebensversicherungen ist komplex, vereinfacht kann man aber sagen: Für den möglichen Todesfall muss das Versicherungsunternehmen eine Reserve in Höhe der voraussichtlich zu erbringenden Todesfallleistung bilden. Diese Reserve wird jährlich verzinst. Wird nun mit einem niedrigeren Höchstrechnungszins kalkuliert, bedeutet dies, dass eine höhere Reserve gebildet werden muss. Dies führt wiederum zu höheren Beiträgen. Wie bei einem Sparvorgang wirkt sich der Zinseszinseffekt dabei stärker auf längere als auf kürzere Laufzeiten aus. Dementsprechend werden sich ab dem 1. Januar 2017 auch die Beiträge zur Risikolebensversicherung verteuern.

Neben dem Eintrittsalter gibt es bei der Risikolebensversicherung aber immer mehr weitere Faktoren die die Prämienhöhe beeinflussen. Hierzu gehören zum Beispiel: Unterscheidung zwischen Raucher- und Nichtrauchertarifen, Berufsrisiken, Risiken aus der Ausübung eines Hobbies wie zum Beispiel Motorradfahren.

Für Interessierte, die zum Beispiel zwecks Finanzierung einer Immobilie eine Risikolebensversicherung benötigen, gibt es derzeit Tarife mit einer verkürzten Gesundheitsprüfung. Ebenso können z. B. junge Eltern von einer verkürzten Gesundheitsprüfung profitieren. Bei Bedarf sollten Sie etwas Zeit in die Wahl des richtigen Produkts investieren bzw. einen Experten zu Rate ziehen.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung

Den Garantiezins verbinden die meisten Verbraucher zunächst nur mit Lebens- und Rentenversicherungen. Klar, denn dort wird Kapital angespart, verzinst und als Einmalleistung oder als lebenslange Rentenleistungen ausgezahlt. Dass der gesetzliche Höchstrechnungszins jedoch auch Einfluss auf die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung hat, ist hingegen nur wenigen Verbrauchern bekannt.

Wie hängt das zusammen? Die Versicherungsgesellschaft muss für den möglichen Fall einer Berufsunfähigkeit eine Reserve in Höhe der voraussichtlich zu erbringenden Rentenleistungen bilden. Hier gibt es große Ähnlichkeiten mit der Rückstellung für den Todesfall bei der Risikolebensversicherung. Denn diese wird ebenfalls jährlich verzinst und muss aufgrund der anstehenden Zinsabsenkung in größerem Umfang als bisher gebildet werden, was wiederum zu einer Verteuerung der Beiträge führt.

Außerdem erhöht sich der Beitrag durch ein höheres Eintrittsalter, wenn der Abschluss erst im nächsten Jahr erfolgt. Denn je älter die versicherte Person bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist, desto höher sind, bei gleichem Gesundheitszustand, die Beiträge. Für einen 30-Jährigen ist mit einer Gesamtsteigerung (Zinssenkung + höheres Eintrittsalter) der Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsabsicherung von ca. 5,7 % zu rechnen.

Die DEFINO Deutsche Finanz Norm sieht zur Erhaltung des Lebensstandards eine Absicherung in Höhe von mind. 80 % des bisherigen Netto-Einkommens vor. Sollten Sie noch nicht in dieser Höhe vorgesorgt haben, empfehlen wir Ihnen noch in diesem Jahr den Abschluss bzw. die Aufstockung einer entsprechenden Berufsunfähigkeitsversicherung.