Wir kümmern uns um Altersvorsorge

Altersvorsorge

Vorsorge bei der FORMAXX AG

Heute schon an Morgen denken. Chancen der Altersvorsorge nutzen.

Die geschätzte Lebenserwartung in Deutschland für einen 2017 neugeborenen Jungen liegt bei rund 92, für Mädchen sogar bei 97 Jahren – so hoch wie nie zuvor. Länger zu leben heißt aber auch, länger in Rente zu sein. Die gesetzliche Rente allein reicht für die Altersvorsorge längst nicht mehr aus. Eigenvorsorge ist unverzichtbar und wird daher heute staatlich stärker gefördert als jemals in der Vergangenheit.

Nutzen Sie rechtzeitig die angebotenen Förderungen zur eigenen Altersvorsorge, damit Sie im Rentenalter Ihren gewohnten Lebensstandard ohne Lücke halten und Ihren Ruhestand jederzeit genießen können.

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Deutsche Rentenversicherung und berufsständische Versorgungswerke

Der Generationenvertrag und der demografische Wandel.

Etwa 38 Millionen Deutsche zahlen aktuell in die Deutsche Rentenversicherung ein. Für die meisten ist die gesetzliche Rente der wichtigste Baustein zur Sicherung eines Einkommens im Ruhestand. Das Rentenniveau fällt jedoch seit Jahren. Es beschreibt das Verhältnis der Standardrente zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten. Aktuell beträgt es 47,5%, im Jahr 2030 sind ca. 44% prognostiziert. Diese sinkenden Werte stehen also für einen zu erwartenden, niedrigeren Wohlstand im Alter. Daher wird die private Vorsorge immer wichtiger.

Das System der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland beruht auf einem Umlageverfahren. Die aktuelle Generation der Beitragszahler finanziert die Rente der aktuellen Rentnergeneration. Das eingezahlte Geld wird direkt umgelegt und ausgezahlt. Wer heute arbeitet, bekommt seine Rente später entsprechend durch die folgende Generation der Kinder und Enkelkinder finanziert. Man spricht daher auch von einem Generationenvertrag.

Für die Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke ist die Versorgungssituation deutlich besser, jedoch werden auch hier die zugesagten Versorgungen immer häufiger nach unten angepasst. Dieses System ist ebenfalls von der demografischen Entwicklung in der Bundesrepublik betroffen.

Private Altersvorsorge

Versorgungslücken schließen.

Wer heute in seinem jährlichen Rentenbescheid seine spätere Rente anschaut, erkennt schnell, dass diese im Alter nicht ausreichen wird, den gegenwärtigen Lebensstandard nur annähernd zu erhalten. Und die Situation dürfte sich noch verschärfen: Arbeitnehmer müssen damit rechnen, dass sie künftig nur einen noch geringeren Anteil ihrer Ausgaben im Alter über die gesetzliche Rente bestreiten können.

Wer privat vorsorgen möchte, hat hierfür grundsätzlich mehrere Möglichkeiten durch staatliche geförderte Vorsorge, durch private Vorsorge und durch betriebliche Altersvorsorge.

 

Staatlich geförderte Vorsorge | Basisrente (Rürup-Rente).

Eine Basisrente („Rürup-Rente“) ist ein privater Vorsorgevertrag, bei dem der Versicherer immer eine lebenslange Rente auszahlt. Das ist besonders wichtig, um der sogenannten Lebensstandardlücke vorzubeugen.

Deshalb werden auch die Beiträge für Rürup-Verträge steuerlich so behandelt wie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung: Sie können die Beiträge bis zu einem Höchstbetrag im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen:

  • 2021: bei Alleinveranlagung 25.787 EUR, 
    bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren 51.574 EUR

 

Dabei werden 92 % der Beiträge bis zum Höchstbeitrag steuermindernd berücksichtigt. Mit jedem Jahr steigt dieser Satz um 2 %, bis im Jahr 2025 der volle Beitrag anerkannt wird. Diesen Vorteil gibt es bei einer privaten Rentenversicherung, die Sie rein „aus dem Netto“ ansparen, nicht.

Mit der Kombination von Basisrente („Rürup-Rente“) und der wichtigen Berufsunfähigkeitsversicherung schöpfen Sie steuerliche Fördermöglichkeiten noch weiter aus. Unter bestimmten Bedingungen können Sie die Beiträge für beide Vorsorgebausteine als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung gelten machen.

Ab 2040 sind die Rentenzahlungen aus der Basisrente voll zu versteuern. Aktuell liegt der Besteuerungsanteil bei 81 % (2021) und steigt jedes Jahr um 1 % bis auf 100 % im Jahr 2040.

Staatlich geförderte Vorsorge | Riesterrente.

Im Jahr 2002 hat die Bundesregierung das Niveau der gesetzlichen Rente gesenkt, um die Beiträge stabil zu halten. Gleichzeitig wurde die Riester-Rente eingeführt, damit mehr Menschen zusätzlich für das Alter sparen können.

Wie funktioniert die Riester-Rente?

Grundsätzlich funktioniert das „Riestern“ wie jede andere Rentenversicherung: Sie zahlen monatlich Beiträge in eine Versicherung oder einen Sparplan ein, um im Alter eine Zusatzrente zu beziehen. Der Clou an Riester sind die staatlichen Zuschüsse. Sie ermöglichen es, bereits mit kleinen Beiträgen eine relativ hohe finanzielle Vorsorge aufzubauen. Die spätere Rente müssen Sie im Alter versteuern.

Welche Zuschüsse gibt der Staat?

Riester-Sparer profitieren von verschiedenen Zulagen:

  • Grundzulage: 175 Euro pro Jahr gibt es für jeden Sparer.
  • Kinderzulage: Die attraktive Kinderzulage gibt es nur für einen Elternteil. Sie müssen entscheiden, wer sie erhalten soll.
  • Berufseinsteigerbonus: Wer seinen Riester-Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält einmalig 200 Euro extra als Zulage.
Außerdem gesellt sich häufig auch eine Steuererstattung dazu.

Die Höhe des Steuervorteils hängt von Ihrem Einkommensteuersatz ab. Sie können maximal 2.100 Euro im Jahr von der Steuer absetzen, Zulagen inbegriffen. Der geldwerte Steuervorteil, der sich daraus ergibt, wird mit den Zulagen verrechnet. Bei mehreren Kindern ist die Zulage oft höher als der Steuervorteil. So profitieren kinderreiche Familien von den Zulagen und alleinveranlagte Gutverdiener vor allem vom Steuervorteil. Für diese Kundengruppen ist eine Riester-Rente besonders sinnvoll.

Flexible Vorsorge | Private Rentenversicherung.

Private Rentenversicherungen zählen zu den beliebtesten Vorsorgeprodukten der Deutschen. Sie zahlen in einen Versicherungsvertrag ein und erhalten bei Vertragsende eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalabfindung. Dabei entscheiden Sie gemäß Ihrer Risikomentalität, mit welcher Anlageform Sie Ihre Privatvorsorge aufbauen.

Mit der nicht geförderten Altersvorsorge liegen Sie richtig, wenn Sie sich Ihre Lebensplanung – etwa in Bezug auf Familie und Beruf – weitestgehend flexibel halten möchten.

Betriebliche Altersversorgung (bAV).

Bezuschussung vom Arbeitgeber

Unter betrieblicher Altersversorgung (bAV) versteht man den Aufbau einer Zusatzrente über den Arbeitgeber. Die bAV ist eine der ältesten Formen der Altersvorsorge in Deutschland. Dabei schließt der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers eine Versicherung ab und bietet ihm damit eine zusätzliche Absicherung der Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenversorgung an. Eine bAV kann sowohl durch den Arbeitgeber allein finanziert, als auch eine teilweise Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers sein. Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung.

Mit der betrieblichen Altersversorgung sparen sich Arbeitnehmer während des Berufslebens Steuern und Sozialabgaben. Jährliche Beiträge bis zu einer Höhe von 8 % der Beitragsmessungsgrenze West sind steuerfrei, das entspricht 568 Euro pro Monat oder 6.816 Euro pro Jahr (Stand 2021). Bei den Sozialversicherungsbeiträgen sind Beiträge in Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze abgabenfrei. Das bedeutet: 284 Euro monatlich oder 3.408 Euro jährlich (Stand 2021) dürfen ohne Belastungen angespart werden. Die Förderung muss nicht extra beantragt oder in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Sie erfolgt automatisch im Rahmen der monatlichen Gehaltsabrechnung. Zusätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss auf Ihre Ansparung zu zahlen.

In der betrieblichen Altersversorgung gibt es fünf verschiedene Durchführungswege. Die Wahl des Durchführungsweges ist von bestimmten Rahmenbedingungen abhängig und wird im Rahmen einer Analyse festgelegt.